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title: "Früher in den Urlaub? Was Eltern zur Schulpflicht wissen müssen"
description: "Günstigere Flüge, leerere Straßen: Vor dem Ferienstart sind viele Familien versucht, ein paar Tage früher abzureisen. Doch wer sein Kind eigenmächtig aus der Schule nimmt, riskiert ein Bußgeld. Ein Überblick über die Regeln."
category: "Inland"
category_url: https://weltturm.de/kategorie/inland
author: "Jonas Keller"
published: 2026-06-28T03:43:27.000Z
updated: 2026-06-28T03:43:27.000Z
canonical: https://weltturm.de/artikel/frueher-in-den-urlaub-was-eltern-zur-schulpflicht-wissen-muessen
tags: ["Schulpflicht", "Sommerferien", "Bußgeld", "Urlaub", "Familie", "Schulrecht"]
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# Früher in den Urlaub? Was Eltern zur Schulpflicht wissen müssen

Günstigere Flüge, leerere Straßen: Vor dem Ferienstart sind viele Familien versucht, ein paar Tage früher abzureisen. Doch wer sein Kind eigenmächtig aus der Schule nimmt, riskiert ein Bußgeld. Ein Überblick über die Regeln.

Die Sommerferien 2026 beginnen in den Bundesländern gestaffelt – und genau das verleitet manche Familien zu einem riskanten Plan.

## Die Versuchung des frühen Abflugs

Weil die Ferien je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen starten – die ersten bereits Ende Juni, die letzten erst Anfang August –, sind Flüge vor dem örtlichen Ferienbeginn oft deutlich günstiger. Für Familien aus später startenden Ländern klingt das verlockend: ein paar Tage früher weg, dem Reisestress entgehen, Geld sparen.

Doch dieser Plan hat einen rechtlichen Haken.

## Schulpflicht gilt bis zum letzten Tag

In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht, die bis zum letzten Unterrichtstag vor den Ferien gilt. Wer sein Kind ohne Genehmigung früher aus der Schule nimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob es um einen Tag oder eine Woche geht. Die [Bezirksregierung Düsseldorf](https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-und-schulverwaltung/schulpflicht/ferienverlaengerung-kann-zu) stellt klar, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht dem Zweck dienen darf, die Ferien zu verlängern oder günstigere Urlaubstarife zu nutzen. Solche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

## Welche Ausnahmen anerkannt sind

Beurlaubungen sind möglich, aber nur aus wichtigen Gründen. Dazu zählen laut [Stiftung Warentest](https://www.test.de/Beurlaubung-von-Schulkindern-Fehlen-Kinder-unerlaubt-drohen-hohe-Bussgelder-5328772-0/) etwa Hochzeiten oder religiöse Feiern, Beerdigungen naher Angehöriger, die Teilnahme an Sportwettkämpfen oder Kuraufenthalte. Ein günstigerer Flugpreis gehört ausdrücklich nicht dazu. Einen Rechtsanspruch auf Beurlaubung gibt es nicht; die Schule entscheidet im Einzelfall nach Ermessen.

## Was bei Verstößen droht

Eltern, die ihr Kind eigenmächtig früher abreisen lassen, riskieren ein Bußgeldverfahren. Die Höhe hängt vom Bundesland ab und reicht von einigen Dutzend Euro pro Fehltag bis zu Höchstbeträgen von mehreren Hundert oder – etwa in Berlin und Brandenburg – bis zu 2.500 Euro. Das Verfahren richtet sich meist gegen die Eltern; ältere Schülerinnen und Schüler können teils selbst belangt werden. Hinzu kommt: Unentschuldigte Fehltage können im Zeugnis vermerkt werden. An manchen Flughäfen kontrolliert die Polizei vor den Ferien stichprobenartig, ob mitreisende Kinder eine Schulbefreiung haben.

## Der sichere Weg

Wer einen anerkannten Grund hat, sollte den Antrag auf Beurlaubung frühzeitig und schriftlich bei der Schule stellen und sich die Genehmigung bestätigen lassen. Wer keinen hat, fährt am besten erst nach dem letzten Schultag – und bucht früh genug, um auch in der eigentlichen Ferienzeit erträgliche Preise zu finden.

## Quellen

- [Ferienverlängerung kann zu Bußgeld führen](https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-und-schulverwaltung/schulpflicht/ferienverlaengerung-kann-zu)
- [Beurlaubung von Schulkindern: Fehlen Kinder unerlaubt, drohen hohe Bußgelder](https://www.test.de/Beurlaubung-von-Schulkindern-Fehlen-Kinder-unerlaubt-drohen-hohe-Bussgelder-5328772-0/)

