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title: "Handyfotos in der Schule: Was erlaubt ist – und was Eltern wissen müssen"
description: "Schulfest, Klassenfahrt, Einschulung: Schnell ist ein Foto gemacht und geteilt. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte gibt zum Digitaltag Tipps, wie Schulen und Eltern beim Fotografieren rechtssicher bleiben."
category: "Wissenschaft"
category_url: https://weltturm.de/kategorie/wissenschaft
author: "Annika Schuster"
published: 2026-06-26T23:48:29.000Z
updated: 2026-06-26T23:48:29.000Z
canonical: https://weltturm.de/artikel/handyfotos-in-der-schule-was-erlaubt-ist-und-was-eltern-wissen-muessen
tags: ["Datenschutz", "Schule", "DSGVO", "Handyfotos", "Service"]
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# Handyfotos in der Schule: Was erlaubt ist – und was Eltern wissen müssen

Schulfest, Klassenfahrt, Einschulung: Schnell ist ein Foto gemacht und geteilt. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte gibt zum Digitaltag Tipps, wie Schulen und Eltern beim Fotografieren rechtssicher bleiben.

Ein Klassenfoto, ein Schnappschuss vom Schulfest, schnell in die Eltern-Chatgruppe geschickt – kaum jemand denkt dabei an Datenschutz. Anlässlich des Digitaltags hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Schulen, Lehrkräften und Eltern praktische Hinweise gegeben, [wie heise berichtet](https://www.heise.de/news/Digitaltag-2026-Datenschutzbeauftragte-gibt-NRW-Schulen-Tipps-zu-Handyfotos-11346385.html).

## Klare Regeln in der Schulordnung

Kernempfehlung: Schulen sollten den Umgang mit Smartphones und Aufnahmen verbindlich in ihrer Schulordnung festhalten – differenziert nach Unterricht, Pausen und Veranstaltungen wie Schulfesten oder Klassenfahrten. So wissen alle Beteiligten, was erlaubt ist ([LDI NRW](https://www.ldi.nrw.de/Bildaufnahmen-in-der-Schule)).

## Der Grundsatz: erst fragen, dann teilen

Aufnahmen von anderen Personen sind nur zulässig, wenn die Betroffenen einverstanden sind oder die Bilder rein privat bleiben. „Bilder schnell in sozialen Medien hochzuladen, ist selten eine gute Idee", warnt die Behörde. Wer ein Foto, auf dem andere erkennbar sind, ins Netz oder in eine Gruppe stellt, braucht deren Einwilligung – bei Kindern die der Eltern.

## Rechtlicher Hintergrund

Fotos erkennbarer Personen sind personenbezogene Daten und fallen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); zusätzlich schützt das Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz). Minderjährige sind besonders geschützt. Eine wichtige Ausnahme ist die sogenannte Haushaltsausnahme: Ein Foto des eigenen Kindes, das nur im Familienkreis bleibt und nicht ins Internet gelangt, ist unproblematisch. Sobald dasselbe Bild aber in einer Klassengruppe oder in sozialen Medien landet, greifen die Datenschutzregeln.

## Tipps für Eltern und Schulen

- **Eigenes Kind ja, fremde Kinder nur mit Einwilligung:** Eltern dürfen ihr Kind fotografieren; sind andere Kinder erkennbar, braucht es deren Eltern-Zustimmung oder die Aufnahme bleibt strikt privat.
- **Einwilligungen konkret halten:** Sie sollten anlassbezogen, freiwillig und jederzeit widerrufbar sein – pauschale Dauereinwilligungen sind heikel.
- **Sicher teilen:** Schulfotos besser über geschützte Portale als über öffentliche Links verbreiten.
- **Kein Durchsuchen erzwingen:** Schulen dürfen um das freiwillige Vorzeigen von Aufnahmen bitten, ein Handy aber nicht gegen den Willen der Betroffenen durchsuchen.

Wer im Zweifel ist, fährt mit einer einfachen Faustregel gut: erst fragen, dann fotografieren – und nur teilen, was wirklich geteilt werden darf.

## Quellen

- [Digitaltag 2026: Datenschutzbeauftragte gibt NRW-Schulen Tipps zu Handyfotos](https://www.heise.de/news/Digitaltag-2026-Datenschutzbeauftragte-gibt-NRW-Schulen-Tipps-zu-Handyfotos-11346385.html)
- [Bildaufnahmen in der Schule: Was ist erlaubt?](https://www.ldi.nrw.de/Bildaufnahmen-in-der-Schule)

