---
title: "Juristisches Gutachten: AfD-Verbotsantrag hätte gute Erfolgschancen"
description: "Ein spendenfinanziertes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte. Es handelt sich um eine juristische Einschätzung – nicht um eine Gerichtsentscheidung."
category: "Inland"
category_url: https://weltturm.de/kategorie/inland
author: "Brigitte Neumann"
published: 2026-06-25T13:48:32.000Z
updated: 2026-06-25T13:48:32.000Z
canonical: https://weltturm.de/artikel/juristisches-gutachten-afd-verbotsantrag-haette-gute-erfolgschancen
tags: ["AfD", "Parteiverbot", "Bundesverfassungsgericht", "GFF", "Grundgesetz", "Recht"]
---
# Juristisches Gutachten: AfD-Verbotsantrag hätte gute Erfolgschancen

Ein spendenfinanziertes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte. Es handelt sich um eine juristische Einschätzung – nicht um eine Gerichtsentscheidung.

Die zivilgesellschaftliche Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein umfangreiches juristisches Gutachten zur Frage vorgelegt, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das Ergebnis der beteiligten Verfassungsrechtlerinnen und -rechtler: Ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte „wahrscheinlich Erfolg". Wie [Legal Tribune Online berichtet](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gff-afd-verbot-gutachten-bverfg-parteiverbot-demokratieprinzip-menschenwuerde), betonte die Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner: „Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar." Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um eine private Expertise, nicht um eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde.

## Umfang und Finanzierung

Nach Angaben der GFF entstand das Gutachten über 13 Monate; ausgewertet wurden rund drei Millionen „Texteinheiten", der Umfang beläuft sich auf etwa 1.500 Seiten. Finanziert wurde die Arbeit durch Spenden von mehr als 20.000 Menschen, zusammen knapp eine Million Euro. Die GFF ist ein gemeinnütziger Verein, der vor allem mit strategischen Klagen für Grund- und Menschenrechte bekannt ist.

## Die juristische Argumentation

Das Gutachten stützt seine Einschätzung auf zwei Stränge. Zum einen sieht es das Demokratieprinzip verletzt: Rund 220 Belege sollen dokumentieren, dass die Partei politische Gegner mit Strafverfolgung bedrohe, Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern versuche und von der politischen Teilhabe ausschließen wolle. Zum anderen sieht es die Menschenwürdegarantie verletzt – durch Muslimfeindlichkeit, die Ausgrenzung von Deutschen mit Migrationshintergrund und eine als menschenunwürdig bezeichnete Abschiebepraxis.

## Der rechtliche Rahmen

Ein Parteiverbot ist in Artikel 21 des Grundgesetzes geregelt und kann allein vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Einen Antrag stellen dürfen nur drei Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung; im Bundestag genügt dafür eine einfache Mehrheit. Privatpersonen oder Organisationen wie die GFF haben kein Antragsrecht. Das Gutachten hat damit keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern versteht sich als Beitrag zur politischen Debatte.

## Umstrittene Frage

Die Einschätzung ist nicht unwidersprochen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ein Verbotsverfahren zwar nicht ausschließen, mahnt aber zur sorgfältigen Prüfung. Aus der Union kommen Stimmen, die vor einer neuen Verbotsdebatte warnen und bezweifeln, dass die hohe verfassungsrechtliche Hürde erreicht ist; sie plädieren dafür, die AfD politisch zu stellen.

Hinzu kommt ein gegenläufiges juristisches Signal: Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang 2026 in einem Eilverfahren die vom Verfassungsschutz beabsichtigte Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen" Bestrebung gestoppt. Ob ein Verbotsantrag gestellt wird, ist damit weiter offen – und ob er Erfolg hätte, könnte am Ende nur das Bundesverfassungsgericht selbst entscheiden.

## Quellen

- [NGO-Gutachten: AfD-Verbot 'wahrscheinlich' erfolgreich](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gff-afd-verbot-gutachten-bverfg-parteiverbot-demokratieprinzip-menschenwuerde)
- [Gutachten: Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut](https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spendenfinanzierte-analyse-gutachten-chancen-fuer-afd-verbotsantrag-stehen-gut/100235781.html)

