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title: "Streit um die Streaming-Abgabe: Verfassungsrechtler schlägt Alarm"
description: "Netflix, Amazon und Co. sollen acht Prozent ihres deutschen Umsatzes in hiesige Produktionen stecken. Ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio hält das Vorhaben für verfassungswidrig – im Auftrag eines der betroffenen Konzerne."
category: "Wissenschaft"
category_url: https://weltturm.de/kategorie/wissenschaft
author: "Thomas Krüger"
published: 2026-06-28T14:48:28.000Z
updated: 2026-06-28T14:48:28.000Z
canonical: https://weltturm.de/artikel/streit-um-die-streaming-abgabe-verfassungsrechtler-schlaegt-alarm
tags: ["Streaming", "Filmförderung", "Medienrecht", "Verfassungsrecht", "Netflix", "Medienpolitik"]
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# Streit um die Streaming-Abgabe: Verfassungsrechtler schlägt Alarm

Netflix, Amazon und Co. sollen acht Prozent ihres deutschen Umsatzes in hiesige Produktionen stecken. Ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio hält das Vorhaben für verfassungswidrig – im Auftrag eines der betroffenen Konzerne.

Wer profitiert von deutschen Filmen und Serien – und wer soll dafür zahlen? Um diese Frage ist ein juristischer Streit entbrannt. Im Zentrum steht ein Gesetzentwurf, der Streamingdienste zur Kasse bitten will, und ein prominentes Gutachten, das ihn für verfassungswidrig hält.

## Worum es geht

Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz. Es soll große Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ verpflichten, [acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes](https://www.heise.de/news/Verfassungswidrig-Scharfe-Kritik-an-geplanter-Streaming-Abgabe-11347104.html) direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen zu investieren. Vorangetrieben wird das Vorhaben von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Das Ziel: Der Boom der internationalen Plattformen soll auch der deutschen Film- und Fernsehbranche zugutekommen.

## Das Gutachten

Gegen diese Pläne hat sich nun schwergewichtiger juristischer Widerstand formiert. Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kommt in einem medienrechtlichen Gutachten zu dem Schluss, dass das Gesetz gegen Grundgesetz und Europarecht verstoße. Wichtig für die Einordnung: Das Gutachten wurde von Amazon Prime Video in Auftrag gegeben – einem der unmittelbar betroffenen Unternehmen. Das mindert nicht automatisch die Stichhaltigkeit der Argumente, gehört aber zur ehrlichen Bewertung dazu.

## Die Kritikpunkte

Di Fabios Einwände zielen auf mehrere Ebenen. Besonders ins Gewicht fällt der Vorwurf eines unzulässigen Eingriffs in Eigentums- und Urheberrechte: Nach dem Entwurf sollen Rechte an geförderten Werken nach einigen Jahren teilweise an lokale Produzenten zurückfallen – für Di Fabio eine „gesetzliche Entziehung" von Eigentum.

Hinzu kommt ein föderaler Streitpunkt. Die Regulierung von Medien und Medienvielfalt sei traditionell und verfassungsrechtlich Sache der Bundesländer, nicht des Bundes. Ein bundesweites Investitionsgebot greife damit in die Kompetenzen der Länder ein. Schließlich könnte die Bevorzugung deutschsprachiger Produktionen mit europäischen Vorgaben kollidieren, die solche Quoten nur unter engen Bedingungen erlauben.

## Wie es weitergeht

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen – es muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der Streit zeigt jedoch ein grundsätzliches Spannungsfeld: Einerseits der Wunsch, die heimische Kreativwirtschaft im Zeitalter globaler Plattformen zu stärken; andererseits die Frage, wie weit der Staat private Unternehmen zu Investitionen zwingen darf. Sollte das Gesetz in Kraft treten, dürfte das letzte Wort ohnehin in Karlsruhe fallen.

## Quellen

- [Verfassungswidrig? Scharfe Kritik an geplanter Streaming-Abgabe](https://www.heise.de/news/Verfassungswidrig-Scharfe-Kritik-an-geplanter-Streaming-Abgabe-11347104.html)

