Ermittlungserfolg der Sicherheitsbehörden: In Baden-Württemberg ist ein mutmaßlicher rechtsextremer Gewalttäter festgenommen worden, der eine Terrorgruppe aufbauen wollte.

Die Festnahme

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde der Beschuldigte – ein junger Mann mit rumänischer Staatsangehörigkeit – im Enzkreis festgenommen. Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führten den Zugriff durch. Er soll noch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden, der über Untersuchungshaft entscheidet.

Die Vorwürfe

Der Mann soll versucht haben, eine rechtsextremistische Terrororganisation zu gründen, die ihre Anschläge in Rumänien verüben sollte. Ziel der geplanten Gruppe sei es den Ermittlern zufolge gewesen, den rumänischen Staat zu destabilisieren und ein Herrschaftssystem nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten. Über Messenger-Dienste soll der Beschuldigte seit einigen Jahren für seine Ideologie geworben und andere – teils junge – Menschen zu Gewalttaten aufgerufen haben, etwa zu Brandanschlägen auf Einrichtungen von Migranten und queeren Menschen. Auch Anleitungen zum Bau von Brand- und Sprengsätzen soll er verbreitet haben.

Die rechtliche Einordnung

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem den Versuch der Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Dass die oberste Anklagebehörde den Fall führt, zeigt das Gewicht der Vorwürfe. Es handelt sich bislang um Verdachtsmomente; bewiesen ist nichts, und für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Kontext

Der Fall fügt sich in ein Lagebild, das die Sicherheitsbehörden seit Längerem zeichnen: Sie sehen im Rechtsextremismus eine der größten Gefahren für die innere Sicherheit und warnen vor einer zunehmenden Radikalisierung im Netz, die auch sehr junge Menschen erfasst. Internetplattformen und Chatgruppen spielen dabei eine zentrale Rolle. Wie ernst die Gefahr im konkreten Fall war und wie weit die Pläne gediehen waren, müssen nun die weiteren Ermittlungen zeigen.