Die Verwaltung des Deutschen Bundestags hat ein Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit mutmaßlich unzulässiger Parteienfinanzierung eingeleitet. Im Mittelpunkt steht das als gesichert rechtsextrem geltende Compact-Magazin von Herausgeber Jürgen Elsässer. Der Vorwurf: Das Blatt soll der AfD geldwerte Leistungen zugewandt haben, ohne dass die Partei dafür bezahlte – etwa durch die Bereitstellung von Bühnen- und Veranstaltungstechnik für Auftritte unter dem Motto „Die Blaue Welle rollt".
Worum es rechtlich geht
Nach dem Parteiengesetz gelten solche Sachleistungen als Spenden. Parteien müssen geldwerte Zuwendungen melden; nehmen sie unzulässige oder verschleierte Spenden an, kann der Bundestag ein Bußgeld verhängen. Für die AfD selbst hatte die Rechtsabteilung der Partei bereits früh festgehalten, dass derartige Leistungen nicht angenommen werden dürften, weil sie wie eine verdeckte oder anonyme Spende wirkten (taz).
Wer das Verfahren führt – und wie hoch das Bußgeld sein könnte
Zuständige Behörde für die Parteienfinanzierung ist die Bundestagsverwaltung unter der Bundestagspräsidentin. Sie prüft, ob Spenden rechtmäßig angenommen und korrekt ausgewiesen wurden, und kann Sanktionen festsetzen. Bei unzulässig erlangten Zuwendungen sieht das Parteiengesetz regelmäßig eine Sanktion in Höhe des Mehrfachen – häufig des Dreifachen – der betreffenden Summe vor. Der Wert der strittigen Veranstaltungsleistungen wurde in der Berichterstattung mit rund 90.000 Euro angegeben; ein Bußgeld könnte demnach ein Vielfaches betragen. Die genaue aktuelle Bußgeldhöhe ist bislang nicht beziffert.
Hintergrund Compact
Compact wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin 2024 vereinsrechtlich verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Verbot im Sommer 2025 jedoch auf: Zwar verfolge der Kreis um Compact verfassungsfeindliche Ziele, das Verbot sei aber unverhältnismäßig gewesen. Das Gericht verwies dabei auch auf die Bedeutung der Pressefreiheit. Compact darf seither wieder erscheinen.
Reaktionen
Die AfD distanzierte sich nach Darstellung der taz frühzeitig von der Annahme der Leistungen und forderte Elsässer auf, die Veranstaltungsreihe einzustellen oder den Gegenwert an den Bundestag abzuführen. Eine aktuelle Stellungnahme von Compact oder AfD zum nun eingeleiteten Bußgeldverfahren liegt nicht gesichert vor. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung; das Verfahren ist nicht abgeschlossen.



