Das Landgericht Berlin hat die mutmaßlichen Täter eines spektakulären Überfalls auf einen Geldtransporter in Berlin-Marzahn zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Den schwersten Spruch erhielt ein 22-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts mit einem sturmgewehrähnlichen Gewehr auf den Transporter gefeuert hatte. Er muss für 14 Jahre in Haft.

Was geschah am Tatort

Der Überfall ereignete sich am 23. März 2025 auf der Marzahner Chaussee. Nach Darstellung von Anklage und Gericht stoppte ein Fahrzeug mit Blaulicht den Geldtransporter und zwang ihn zum Bremsen. Einer der Täter besprühte die Frontscheibe schwarz und gab anschließend gezielte Schüsse auf Höhe der Beifahrerseite ab. Weitere Beteiligte blockierten den Transporter von hinten und brachen ihn auf.

Die Besatzung des gepanzerten Fahrzeugs blieb unverletzt – nach Angaben der Ermittler auch deshalb, weil die Panzerung des Führerhauses die Schüsse abhielt. Die Räuber entkamen mit 26 von insgesamt 107 Geldkassetten, in denen sich rund 2,4 Millionen Euro befanden (Tagesspiegel). Ein Fluchtfahrzeug zündeten sie an, mit einem zweiten flohen sie.

Beute vollständig sichergestellt

Die Tat gilt als weitgehend aufgeklärt. Die Polizei fand das Fluchtfahrzeug, Tatwerkzeuge sowie die gesamte Beute von rund 2,4 Millionen Euro kurz nach dem Überfall auf einem Gewerbegrundstück in Berlin-Neukölln. Die Verdächtigen wurden nach Angaben der Ermittler etwa zwei Monate später festgenommen. Alle vier Angeklagten saßen während des Prozesses in Untersuchungshaft. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten sich die Männer zu einer Bande zusammengeschlossen, um bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter zu verüben.

Die Urteile im Einzelnen

Das Landgericht verurteilte den 22-jährigen mutmaßlichen Schützen wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 14 Jahren Haft. Ein 21-Jähriger, der die Tat im Prozess gestanden hatte, erhielt nach Jugendstrafrecht sechseinhalb Jahre Jugendstrafe wegen schweren Raubes. Ein 26-Jähriger wurde wegen Beihilfe zum Raub zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist zunächst offen. Gegen Entscheidungen des Landgerichts kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Die Hintergründe des Prozessauftakts hatten zuvor mehrere Berliner Medien geschildert, darunter t-online.