Ein offiziell wirkender Brief im Briefkasten, ein vertraut klingender Kanzleiname, eine Frist – und schon geraten viele Menschen unter Druck. Verbraucherschützer und Polizei warnen aktuell vor gefälschten Anwaltsschreiben, mit denen Kriminelle Geld erpressen oder sensible Daten abgreifen wollen. Die Schreiben sind oft so professionell aufgemacht, dass sie auf den ersten Blick kaum von echter Post zu unterscheiden sind.
Wie die Masche funktioniert
Die Täter setzen auf zwei Varianten. Bei der einen geben sie sich als Inkassobüro oder Kanzlei aus und fordern die Begleichung einer angeblich offenen Rechnung – häufig für Bestellungen oder Verträge, die das Opfer nie abgeschlossen hat. Wer aus Angst vor rechtlichen Folgen zahlt, überweist direkt an die Betrüger.
Die zweite, besonders perfide Variante dreht den Spieß um: Hier behaupten die Schreiben, der Empfänger sei früher Opfer eines Kryptobetrugs geworden und habe nun Anspruch auf eine Entschädigung von „mehr als 50.000 Euro". Um die angebliche Auszahlung freizugeben, sollen Betroffene jedoch eine Ausweiskopie, Bankdaten und sogar ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking herausgeben. Statt Geld zu erhalten, verlieren die Opfer so die Kontrolle über ihr Konto.
Woran man die Fälschung erkennt
Die Briefe wirken so glaubwürdig, weil sie echte persönliche Daten enthalten – Adresse, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese stammen oft aus früheren Datenlecks oder Phishing-Angriffen. Trotzdem gibt es verräterische Merkmale:
- Erfundene Kanzleien und Dienstleister: Im aktuellen Fall tauchten Namen wie die angebliche Kanzlei „Teelingberg & Partners LLP" und der Zahlungsdienstleister „Gerenhold Payment" auf – mit Webseiten, die erst wenige Wochen alt waren.
- Dubiose Belege: Verwiesen wird teils auf angebliche Urteile des Internationalen Gerichtshofs, die es nicht gibt.
- QR-Codes und WhatsApp-Kontakte: Ein QR-Code soll schnell zu einem vermeintlichen Kanzleikontakt führen – tatsächlich landet man direkt bei den Tätern.
- Forderung sensibler Daten: Eine seriöse Kanzlei verlangt niemals Onlinebanking-Zugangsdaten.
Was Betroffene tun sollten
Die wichtigste Regel: nichts überweisen und nicht reagieren. Scannen Sie keine QR-Codes und nutzen Sie keine im Brief angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Geben Sie keine Daten preis und erteilen Sie keine Einzugsermächtigung.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei Unsicherheit, ob eine Forderung echt ist, hilft die Verbraucherzentrale weiter; die Verbraucherzentrale Brandenburg führt etwa eine laufend aktualisierte „Schwarzliste" verdächtiger Inkasso-Konten. Wer bereits Bankdaten herausgegeben hat, sollte umgehend die Bank informieren und das Konto sperren lassen.
Warum die Masche verfängt
Gefälschte Anwalts- und Inkassobriefe sind keine neue Erscheinung, gewinnen aber durch geleakte Datensätze an Schlagkraft: Je mehr echte Informationen ein Schreiben enthält, desto glaubwürdiger wirkt es. Besonders dreist ist die „Wiedergutmachungs-Masche", die gezielt Menschen anspricht, die bereits einmal Opfer von Kryptobetrug wurden – sie hoffen auf ihr Geld und werden so ein zweites Mal geschädigt. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt regelmäßig vor solchen Schreiben.



