Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube Geld verdient, gerät zunehmend ins Visier des Fiskus. In Bayern hat die Steuerverwaltung bei Influencern nach eigenen Angaben bereits rund 550.000 Euro an Nachzahlungen eingenommen – und die Prüfungen laufen weiter. Das berichten übereinstimmend heise online und t3n.
Eine Sondereinheit mit künstlicher Intelligenz
Verantwortlich ist die Sondereinheit „eCommerce“ beim Bayerischen Landesamt für Steuern. Sie hat in den Jahren 2024 und 2025 rund 60.000 Datensätze mit einem Umsatzvolumen von etwa 1,4 Milliarden Euro beschafft. Diese Daten wurden nach Zuständigkeit auf die Bundesländer verteilt; in Bayern verblieben rund 9.000 Datensätze mit einem Volumen von etwa 211 Millionen Euro.
Davon ist bislang erst rund die Hälfte ausgewertet. Die Behörden warnen ausdrücklich davor, das bisherige Ergebnis einfach hochzurechnen. Zur Auswertung setzt die Einheit eine KI-gestützte Spezialsoftware ein, die Aktivitäten von Influencern über Plattformen hinweg verfolgt und analysiert. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) begründet den Aufwand mit Steuergerechtigkeit: „Wer unternehmerisch tätig ist, muss dafür auch die entsprechenden Steuern bezahlen.“
Die typischen Steuerprobleme
In der Praxis stolpern Creator vor allem über zwei Dinge: verschwiegene Einnahmen aus Werbung, Affiliate-Links und Sponsoring – und die oft unterschätzten Sachzuwendungen. Denn kostenlos überlassene Produkte, Reisen oder Hotelübernachtungen sind aus Sicht des Finanzamts kein nettes Geschenk, sondern ein geldwerter Vorteil.
Wie der Steuerguide des Finanzministeriums Baden-Württemberg erläutert, gilt: Alles, was man im Rahmen einer Kooperation erhält und behalten darf, zählt als Einnahme. Der Wert richtet sich nach dem üblichen Verkaufspreis. Darauf können Einkommensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Dass das Finanzamt davon erfährt, ist kein Zufall: Bei Betriebsprüfungen der zahlenden Unternehmen tauchen Sponsoring und Gratisprodukte auf – die Prüfer schicken dann Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt.
Was Influencer jetzt beachten sollten
Für Creator lohnt sich ein nüchterner Blick auf die eigenen Pflichten:
- Gewerbe anmelden: Die meisten Influencer gelten nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende.
- Alle Einnahmen erfassen: Dazu zählen Werbeeinnahmen, Affiliate-Provisionen, Plattform-Ausschüttungen – und Sachzuwendungen wie Gratisprodukte oder -reisen.
- Umsatzsteuer prüfen: Oberhalb der Kleinunternehmergrenze wird Umsatzsteuer fällig, ab einem entsprechenden Gewerbeertrag zusätzlich Gewerbesteuer.
- Belege aufbewahren: Sachzuwendungen sollten mit Marktwert dokumentiert werden.
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. Die bayerische Datenanalyse zeigt: Die Branche steht unter Beobachtung, und der Fiskus weitet seine technischen Möglichkeiten aus. Da die beschafften Datensätze bundesweit verteilt wurden, dürften andere Bundesländer nachziehen.



