Gute Nachricht für alle, die online Streaming-Dienste abonnieren: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Widerrufsrecht der Verbraucher gestärkt. Wer ein Abo im Internet abschließt, darf es demnach auch dann noch innerhalb der Widerrufsfrist beenden, wenn er den Dienst bereits genutzt hat, wie das Handelsblatt berichtet.

Worum es ging

Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit um den Anbieter Sky in Österreich. Ein Verbraucherverband hatte beanstandet, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen werde, sobald Kunden der sofortigen Nutzung des Streams zustimmen, wie der Standard berichtet. Der EuGH gab den Verbraucherschützern recht.

Dienstleistung, nicht Einmal-Lieferung

Entscheidend ist eine juristische Einordnung: Ein Streaming-Abo gilt nicht als einmalig geliefertes digitales Produkt, wie etwa ein gekauftes und heruntergeladenes E-Book, sondern als laufend erbrachte digitale Dienstleistung. Und bei solchen Dienstleistungen bleibt das Widerrufsrecht auch dann bestehen, wenn man sie schon in Anspruch genommen hat.

Für online geschlossene Verträge gilt in der EU grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Anbieter dürfen dieses Recht nicht durch Klauseln aushebeln.

Was das für Nutzer bedeutet

Konkret heißt das: Wer ein Streaming-Abo im Netz abschließt, es ein paar Tage ausprobiert und dann widerruft, kommt aus dem Vertrag wieder heraus. Kostenlos ist das aber nicht in jedem Fall: Für die Zeit, in der der Dienst tatsächlich genutzt wurde, kann ein anteiliger Betrag fällig werden. Wer also einige Tage streamt und dann widerruft, zahlt für diese Tage, nicht für den vollen Zeitraum.

Wichtig ist außerdem, dass Anbieter klar und verständlich über das Widerrufsrecht informieren müssen. Unterbleibt diese Information, kann sich die Frist, in der ein Widerruf möglich ist, deutlich verlängern.

Ein Urteil mit Reichweite

Weil das Urteil auf EU-Verbraucherrecht beruht, gilt es in allen Mitgliedstaaten und damit auch für Streaming-Kunden in Deutschland. Betroffen sind grundsätzlich alle Anbieter, die Abos online vertreiben.

Für die Branche bedeutet die Entscheidung, dass entsprechende Ausschlussklauseln unwirksam sind und angepasst werden müssen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt sie ein Stück mehr Sicherheit: Ein spontan abgeschlossenes Abo lässt sich leichter wieder rückgängig machen, ähnlich wie bei anderen Online-Käufen. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Was man im Netz mit wenigen Klicks abschließt, soll man auch mit wenigen Klicks wieder loswerden können.