In vielen Städten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, und manche liegen so hoch, dass sich die Frage nach Mietwucher stellt. Ein Online-Meldeportal der Linksfraktion im Bundestag hat diesen Verdacht nun sichtbar gemacht: Mehr als 10.000 Fälle wurden über das Portal an die zuständigen Behörden gemeldet, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Wie das Portal funktioniert

Über das Portal können Mieterinnen und Mieter ihre Miete mit dem örtlichen Mietspiegel abgleichen und bei einem auffälligen Ergebnis eine Meldung an das zuständige Amt anstoßen. Die Idee dahinter: Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihre Miete rechtlich zu hoch sein könnte, oder scheuen den Aufwand, sich zu wehren. Die hohe Zahl der Meldungen deutet darauf hin, wie verbreitet überhöhte Mieten empfunden werden.

Die genauen Zahlen und die Auswertung stammen von den Initiatoren des Portals und sind entsprechend als deren Angaben zu verstehen. Sie zeigen aber ein klares Muster: Der Verdacht auf zu hohe Mieten ist kein Einzelfall.

Was Mietwucher rechtlich bedeutet

Der Begriff Mietwucher hat eine juristische Grundlage. Von einer Mietpreisüberhöhung spricht man, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete infolge eines knappen Angebots um mehr als 20 Prozent übersteigt; das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Noch schwerer wiegt der eigentliche Mietwucher: Er liegt vor, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt und der Vermieter dabei eine Zwangslage des Mieters ausnutzt. Das ist eine Straftat und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden.

Warum so selten etwas passiert

Das Problem ist die Durchsetzung. Die Behörden sind vielerorts knapp besetzt, die Fälle aufwendig zu prüfen. Deshalb führt längst nicht jede Meldung zu einem Verfahren, und noch seltener zu einem Bußgeld oder einer Verurteilung. Der Deutsche Mieterbund fordert seit Langem, dass überhöhte Mieten konsequenter geahndet werden, wie der Verband mitteilt.

Was Betroffene tun können

Wer den Verdacht hat, zu viel zu zahlen, kann selbst aktiv werden. Der erste Schritt ist der Blick in den örtlichen Mietspiegel und der Vergleich mit der eigenen Miete. Liegt sie deutlich darüber, lässt sich die Miete beim Vermieter schriftlich rügen und im Zweifel eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen.

Beratung bieten die örtlichen Mietervereine, die es bundesweit an vielen Orten gibt. Sie helfen dabei, die Rechtslage einzuschätzen und die nötigen Schritte einzuleiten. Die Aktion des Meldeportals hat vor allem eines erreicht: Sie rückt ein Thema in den Blick, das viele Mieterinnen und Mieter betrifft, aber oft im Stillen bleibt.