Ob Veggie-Schnitzel, Tofu-Wurst oder pflanzliches Hühnchen: Fleischbegriffe auf vegetarischen Produkten sind längst Alltag im Supermarkt. Damit soll in der EU Schluss sein.

Was beschlossen wurde

Das Europaparlament hat sich mit klarer Mehrheit dafür ausgesprochen, Fleischbezeichnungen für pflanzliche Lebensmittel zu verbieten. Nach Angaben von ZDFheute stimmten Mitte Juni 560 Abgeordnete dafür, 75 dagegen, bei 25 Enthaltungen. Grundlage ist ein Kompromiss, den Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Frühjahr ausgehandelt hatten. Betroffen ist eine Liste von rund drei Dutzend Begriffen – darunter Steak, Schnitzel, Wurst und Hühnchen ebenso wie englische Varianten wie Beef oder Bacon.

Erlaubt bleibt vieles

Komplett verschwinden müssen pflanzliche Alternativen aus den Regalen aber nicht. Erlaubt bleiben sollen zusammengesetzte Bezeichnungen mit einem klaren pflanzlichen Zusatz, etwa Veggie-Burger, Tofu-Wurst oder Soja-Schnitzel. Auch reine Rohstoffnamen wie Tofu, Seitan oder Tempeh sind nicht betroffen. Verboten ist also vor allem der nackte Fleischbegriff – nicht das Produkt selbst.

Die Begründung

Befürworter argumentieren mit Verbraucher- und Bauernschutz: Klare Bezeichnungen sollten Verwechslungen vorbeugen und die Landwirtschaft vor unlauterer Konkurrenz schützen. Eine eindeutige Trennung zwischen tierischem und pflanzlichem Eiweiß diene der Transparenz im Supermarkt.

Die Kritik

In Deutschland – dem größten EU-Markt für Fleischalternativen – stößt die Regelung auf Widerspruch. Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) sprach von unnötigem Mehraufwand und betonte, die Verbraucher seien mündig genug, um zu wissen, dass in einem Veggie-Schnitzel kein Fleisch steckt. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung. Auch die Veggie-Branche kritisiert den Beschluss: Die Organisation ProVeg nannte ihn enttäuschend und warnte, vertraute Namen erleichterten den Umstieg auf klimafreundlichere Ernährung – ein Verbot bremse diese Entwicklung eher aus.

Wie es weitergeht

In Kraft ist das Verbot noch nicht. Bevor es greift, müssen die Mitgliedstaaten formell zustimmen; bei der nationalen Umsetzung bleibt ihnen ein gewisser Spielraum. Für die Umbenennung ist zudem eine mehrjährige Übergangsfrist vorgesehen. Bereits produzierte Ware darf in dieser Zeit weiter verkauft werden. Für Hersteller und Handel beginnt damit eine Phase des Umetikettierens – und für die Politik eine Debatte darüber, ob das Verbot wirklich Klarheit schafft oder vor allem Aufwand.