Es sollte der große Befreiungsschlag werden – stattdessen droht ein juristisches Risiko: Das geplante Gesetz zur Wärmewende von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht unter dem Verdacht der Verfassungswidrigkeit.

Worum es geht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige Heizungsgesetz – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ablösen. Reiche wirbt dafür mit dem Versprechen, „Heizungszwänge" durch mehr Technologieoffenheit und Wahlfreiheit für Eigentümer zu ersetzen. Konkret soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen länger möglich bleiben als bisher vorgesehen.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken

Genau hier setzt die Kritik an. In einer Anhörung des Bundestags zerpflückten mehrere Sachverständige den Entwurf. Der Jurist Remo Klinger etwa erklärte den Entwurf für verfassungswidrig: Artikel 20 des Grundgesetzes verpflichte den Staat zum Klimaschutz, und der Betrieb fossiler Heizkessel über das Jahr 2044 hinaus stehe im Widerspruch zum gesetzlichen Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das Argument knüpft an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, wonach Lasten des Klimaschutzes nicht unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben werden dürfen.

Kritik bis ins eigene Lager

Bemerkenswert ist, woher der Widerstand kommt: Auch die CDU-nahe Klimaunion hält das Vorhaben für verfassungswidrig, weil es den zeitlich kaum begrenzten Einbau fossiler Heizungen erlaube und damit das 2045-Ziel unterlaufe. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, im Fall einer Verabschiedung in der jetzigen Form eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Auch aus Grünen und Linken kommt scharfe Kritik.

Reiches Verteidigung

Reiche und ihr Ministerium verteidigen den Kurs: Es gehe darum, die Wärmewende pragmatischer und für die Bürger bezahlbarer zu gestalten, statt sie mit starren Vorgaben zu überfordern. Technologieoffenheit bedeute, dass nicht der Staat die Heiztechnik vorschreibe, sondern Eigentümer selbst entscheiden könnten.

Wie es weitergeht

Das Gesetz steht noch am Anfang des parlamentarischen Verfahrens; eine Verabschiedung ist nicht erfolgt. Die verfassungsrechtlichen Warnungen erhöhen jedoch den Druck, nachzubessern. Andernfalls droht der Wärmewende ein jahrelanger Streit vor Gericht – ausgerechnet bei einem Gesetz, das eigentlich für Klarheit sorgen sollte.