Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen vorerst nicht mit weniger Honorar auskommen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 9. Juli eine beschlossene Kürzung der Vergütung im Eilverfahren gestoppt, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Entscheidung ist rechtlich bindend, aber noch nicht das letzte Wort.
Worum es geht
Anfang März hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung bestimmter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zu senken. Zugleich sah der Beschluss vor, den sogenannten Strukturzuschlag um 14,25 Prozent anzuheben. Gegen die Kürzung wandte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und zog vor Gericht, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Im Eilverfahren hatte sie nun Erfolg.
Was das Gericht beanstandet
Das Landessozialgericht äußerte „erhebliche rechtliche Bedenken" gegen die Methodik der zugrunde liegenden Vergleichsrechnung. Der Kern: Für die Vergleichsgruppe der Fachärztinnen und Fachärzte seien Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 herangezogen worden, während die erzielbaren Einnahmen einer psychotherapeutischen Praxis auf Grundlage von 2026-Daten berechnet worden seien. Weil sich der maßgebliche Orientierungswert in den Jahren 2025 und 2026 deutlich erhöht habe, sei ein direkter Vergleich der beiden Jahre nicht tragfähig.
Vorläufig, nicht endgültig
Wichtig ist die Einordnung: Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren, nicht um ein abschließendes Urteil. Solange das Gericht in der Hauptsache nicht entschieden hat, darf die Kürzung nicht angewandt werden. Wann diese Entscheidung fällt, ist offen.
Der Hintergrund
Die Auseinandersetzung fällt in eine Zeit, in der die psychotherapeutische Versorgung ohnehin angespannt ist. Vielerorts warten Patientinnen und Patienten Monate auf einen Therapieplatz, besonders in ländlichen Regionen. Berufsverbände hatten gewarnt, dass sinkende Honorare die Bereitschaft schwächen könnten, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss zunächst Planungssicherheit, bis das Gericht endgültig entscheidet.



