Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Nach stundenlangen Beratungen traten die Spitzen der Koalition vor die Presse, um die Ergebnisse zu erläutern. Insgesamt umfasst die Einigung nach übereinstimmenden Berichten rund 34 Einzelmaßnahmen – im Zentrum stehen Steuerentlastungen, strengere Krankschreibungsregeln und Weichenstellungen bei der Rente.
Entlastung auf Raten
Das steuerliche Entlastungsvolumen beziffern die Berichte auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr; durchgesetzt hat sich damit das kleinere der diskutierten Modelle. Zum 1. Januar 2027 sollen der Grundfreibetrag sowie Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden. Konkrete neue Beträge nannten die Koalitionäre bei der Verkündung noch nicht.
Kanzler Friedrich Merz warb mit einem greifbaren Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro werde um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet. Wichtig ist die Einordnung – gemeint ist eine Familie, nicht eine Entlastung pro Kopf, und die volle Wirkung entfaltet sich erst ab 2028. Die spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ist damit weniger ein Sofortprogramm als ein Versprechen auf Raten.
Beim Spitzensteuersatz bleibt alles beim Alten: Die 42 Prozent werden nicht angetastet, eine Erhöhung hatte die Union abgelehnt. Bewegung gibt es dagegen bei der Reichensteuer. Statt eines einheitlichen Satzes von 45 Prozent soll künftig gestaffelt werden – 45 Prozent ab 250.000 Euro und neu 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Besonders hohe Einkommen tragen damit als Gegengewicht zu den Entlastungen etwas mehr bei.
Aus für die telefonische Krankschreibung
Deutlich strenger wird es bei Krankmeldungen. Die in der Corona-Zeit eingeführte und danach verstetigte telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird abgeschafft. Künftig soll ein ärztliches Attest bereits vom ersten Krankheitstag an vorgelegt werden müssen. Bislang genügte in vielen Betrieben zunächst eine Krankmeldung ohne Attest; der Nachweis war oft erst ab dem vierten Tag fällig.
Die praktische Folge: Auch wer nur ein bis drei Tage ausfällt, muss künftig zum Arzt. Zur Begründung führt die Koalition die hohen Krankenstände an, die zuletzt Wirtschaft und Sozialkassen belastet hätten. Kritiker dürften einwenden, dass vollere Wartezimmer und zusätzliche Arztbesuche einen Teil des erhofften Nutzens wieder aufzehren. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist offen – das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Rente und offene Enden
Auch die Alterssicherung ist Teil der Einigung. Das Rentenniveau von 48 Prozent soll den Berichten zufolge bis 2031 abgesichert werden; darüber hinaus wollen die Koalitionäre die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket bündeln und bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen. Konkrete Angaben etwa zum künftigen Beitragssatz machten die Beteiligten bei der Vorstellung nicht.
Das Paket ist damit vor allem eine politische Grundsatzeinigung, deren Details in den kommenden Monaten in Gesetzestexte gegossen werden müssen. Für die Beteiligten war es ein Balanceakt: Die SPD kann auf Entlastungen für Familien und ein stabiles Rentenniveau verweisen, die Union auf die Absage an höhere Spitzensteuern und strengere Regeln bei Krankmeldungen. Ob die Entlastung tatsächlich bei den Bürgern ankommt, wird sich frühestens 2027 zeigen.



