Was geplant ist
Im Mittelpunkt steht ein internes Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Der Paritätische Gesamtverband machte das Dokument im April 2026 öffentlich. Es enthält nach dessen Angaben zahlreiche Vorschläge mit einem Einsparvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – quer durch den Sozialbereich.
Der am stärksten diskutierte Punkt betrifft den Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung springt ein, wenn ein getrennt lebender Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Das Papier schlägt vor, die Ausweitung von 2017 zurückzunehmen; das soll nach Berechnung des Paritätischen rund eine Milliarde Euro einsparen. Vor der Reform von 2017 wurde der Vorschuss nur bis zum zwölften Geburtstag und höchstens 72 Monate lang gezahlt – eine Rücknahme würde also die Altersstufe der 12- bis 17-Jährigen wieder ausschließen. Für 2026 liegen die monatlichen Sätze nach Angaben aus dem Sozialbereich bei 227 Euro (0–5 Jahre), 299 Euro (6–11 Jahre) und 394 Euro (12–17 Jahre). Auch in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe listet das Papier Kürzungen auf.
Wen es betrifft
Die Kosten des Unterhaltsvorschusses teilen sich Bund (ein Drittel) und Länder (zwei Drittel). Nach Angaben des Paritätischen waren 2024 mehr als 800.000 Kinder auf die Leistung angewiesen; rund 40 Prozent der Einelternfamilien gelten als armutsgefährdet. Besonders hart träfe eine Kürzung Alleinerziehende knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze: Für sie gibt es kein automatisches Auffangnetz – wegfallende Zahlungen von bis zu 394 Euro im Monat ließen sich kaum kompensieren.
Die Begründung
Hintergrund ist der angespannte Haushalt von Bund und Ländern. Angesichts der Schuldenbremse und steigender Sozialausgaben suchen die Ebenen nach Einsparungen bei Leistungsgesetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz benannte die Stoßrichtung öffentlich und verteidigte die Suche nach einem „effizienteren" Mitteleinsatz. Befürworter argumentieren zudem, der Staat solle stärker säumige Unterhaltspflichtige in die Pflicht nehmen, statt dauerhaft vorzustrecken.
Die Kritik
Sozial- und Familienverbände laufen Sturm. Der Paritätische spricht von einer „Rolle rückwärts bei zentralen Errungenschaften". In der taz wird das Vorgehen als „himmelschreiend ungerecht" bezeichnet – es produziere bewusst Kinderarmut durch staatliches Handeln. Kritiker monieren, gekürzt werde bei jenen, die ohnehin am Rand stünden, während die eigentliche Ursache – nicht gezahlter Unterhalt – unangetastet bleibe.
Die Position der Regierung
Die Bundesregierung betont, es handle sich um ein Arbeitspapier, nicht um einen Beschluss. „Beschlossen ist nichts", heißt es; laufende Bescheide behielten ihre Gültigkeit, die Verhandlungen mit den Ländern dauerten an.
Einordnung
Noch ist offen, welche der Vorschläge tatsächlich Gesetz werden. Die politische Spannweite ist groß – im Bundestag lag zeitgleich sogar ein Antrag vor, den Vorschuss auszuweiten. Für Alleinerziehende bleibt vorerst Unsicherheit: Konkrete Kürzungen sind weder beschlossen noch terminiert, die Debatte über die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern aber dürfte den Haushaltskurs der kommenden Monate prägen.



