Wer künftig zum Facharzt will, soll in der Regel zuerst in der Hausarztpraxis vorbeischauen. Das ist der Kern einer Reform der ambulanten Versorgung, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf den Weg bringt. Im Gegenzug verspricht die Regierung, dass Patientinnen und Patienten danach schneller einen Facharzttermin bekommen.
Der Hausarzt als erste Anlaufstelle
Herzstück ist das sogenannte Primärarztsystem. Gesetzlich Versicherte sollen sich bei gesundheitlichen Problemen zunächst an ihre Hausarztpraxis wenden, wie t-online berichtet. Die Hausärztin oder der Hausarzt übernimmt dann die Rolle einer Lotsin: Sie behandelt selbst, was sie kann, und überweist gezielt weiter, wenn eine fachärztliche Abklärung nötig ist.
Die Idee dahinter: Wenn nicht mehr jeder auf eigene Faust direkt zum Spezialisten geht, sollen unnötige Facharztbesuche wegfallen und die überlasteten Praxen entlastet werden.
Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen
Von der Pflicht, zuerst zum Hausarzt zu gehen, soll es Ausnahmen geben. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Zahnärzten sollen Patientinnen und Patienten weiterhin direkt einen Termin buchen können, wie web.de schildert. Auch für Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen sind Sonderregelungen vorgesehen, damit der Zugang zur nötigen Behandlung nicht erschwert wird.
Das Versprechen: schnellere Termine
Als Gegenleistung für den Umweg über die Hausarztpraxis stellt die Regierung eine Termingarantie in Aussicht. Überweist der Hausarzt, soll der Facharzttermin in einem verbindlichen Zeitrahmen zustande kommen. Kann er nicht vermittelt werden, soll ersatzweise auch eine ambulante Behandlung im Krankenhaus möglich sein.
Kritik kommt allerdings aus der Ärzteschaft. Vertreter der Kassenärzte bezweifeln, dass sich mehr Termine allein per Garantie schaffen lassen, wenn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte begrenzt bleibt, wie das ZDF berichtet. Eine Garantie ohne zusätzliche Kapazitäten, so die Sorge, könnte Erwartungen wecken, die das System nicht einlösen kann.
Zeitplan und offene Fragen
Ein Gesetzentwurf soll bis zur parlamentarischen Sommerpause vorliegen, anschließend im Kabinett beschlossen und dann im Parlament beraten werden. In Kraft treten soll das Primärarztsystem im Jahr 2028.
Bis dahin bleiben Fragen offen: Wie streng die Steuerung über die Hausarztpraxis am Ende ausfällt, wie die Termingarantie konkret abgesichert wird und ob genügend Personal zur Verfügung steht. Für Patientinnen und Patienten verspricht die Reform weniger Papierkram und kürzere Wartezeiten. Ob dieses Versprechen im Alltag hält, wird sich erst zeigen, wenn das neue System läuft.



