Worum es geht

Minijobs sind ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarkts. Wer einen solchen Job ausübt, verdient bis zu einer festen Grenze und zahlt in der Regel keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr); sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der zum Jahresanfang auf 13,90 Euro je Stunde gestiegen ist.

Neu befeuert wird die Debatte durch die Vorschläge der Rentenkommission vom Juni 2026. Diese empfiehlt, geringfügige Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und damit faktisch zurückzudrängen. Von einer abrupten Abschaffung ist nicht die Rede, wohl aber von einer grundlegenden Reform.

Wer die Reform fordert – und warum

Dafür werben vor allem Gewerkschaften und Teile der Arbeitsmarktforschung. Aus Sicht von ver.di und DGB sind Minijobs für viele keine Brücke in reguläre Arbeit, sondern eine „berufliche Sackgasse", die mit geringem sozialem Schutz und einem erhöhten Risiko von Altersarmut einhergeht – besonders für Frauen. Wissenschaftlich gestützt wird die Kritik durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Eine Studie zu Kleinbetrieben kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Minijob in einem kleinen Betrieb im Mittel etwa eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle ersetzt – hochgerechnet rund 500.000 verdrängte reguläre Stellen.

Wer dagegen ist – und warum

Gegen eine Abschaffung positionieren sich vor allem Arbeitgeberverbände. Besonders deutlich wird der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, der die Pläne als schweren Schlag für die Branche bezeichnet und vor dem Wegfall eines wichtigen Beschäftigungsinstruments warnt. Arbeitgeber betonen die Flexibilität, die Minijobs für saisonale Spitzen und kurzfristige Personallücken bieten, sowie die einfache Abwicklung. Auch aus der Politik kommen mahnende Stimmen: CSU-Chef Markus Söder warnt vor übereilten Schritten. Hingewiesen wird zudem auf Gruppen, für die der Minijob bewusst gewählter Hinzuverdienst ist – etwa Rentner, Studierende oder Menschen mit familiären Verpflichtungen.

Wie viele Menschen betroffen sind

Die Größenordnung ist erheblich. Nach Angaben der Minijob-Zentrale gab es Ende 2025 rund 6,67 Millionen Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich, hinzu kommen gut 250.000 in Privathaushalten. Etwa 56 Prozent der gewerblichen Minijobber sind Frauen; stark vertreten ist die geringfügige Beschäftigung im Handel und im Gastgewerbe.

Einordnung

In der Debatte stehen sich zwei legitime Anliegen gegenüber: der soziale Schutz und die Alterssicherung der Beschäftigten einerseits, der Wunsch von Betrieben und Teilen der Beschäftigten nach unkomplizierter, flexibler Arbeit andererseits. Ob es zu einer Reform kommt und wie weitreichend sie ausfällt, ist offen – die Empfehlungen der Rentenkommission sind zunächst Vorschläge, über die die Koalition noch streitet. Klar ist nur, dass jede Änderung ein Beschäftigungsmodell betrifft, das Millionen Menschen nutzen.