Eigentlich sollten sie längst aus den Regalen verschwunden sein: Einweg-Trinkhalme aus Plastik. Doch fünf Jahre nach dem Verbot sind sie und andere verbotene Wegwerfartikel noch immer erhältlich – besonders im Internet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin ein Versäumnis bei der Durchsetzung.

Was verboten ist

Seit dem 3. Juli 2021 dürfen in der Europäischen Union bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Einwegbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Einwegteller aus Kunststoff. Für viele dieser Artikel gibt es längst Alternativen aus Papier oder anderen Materialien. Ziel des Verbots ist es, den Plastikmüll zu verringern, der zu großen Teilen in der Umwelt und in den Meeren landet.

Die Grauzone beim Abverkauf

Dass die Produkte trotzdem noch angeboten werden, hat auch mit einer Regelung zu tun. Nach Kritik der DUH erlaubt das Bundesumweltministerium den Abverkauf von Lagerbeständen dieser Plastikartikel ohne zeitliche Befristung. Genau das schaffe „Umgehungstatbestände", so die Organisation: Weil nie ein Enddatum gesetzt wurde, lässt sich kaum überprüfen, ob eine Ware tatsächlich noch aus dem Bestand von 2021 stammt.

Viola Wohlgemuth von der DUH bezweifelt, dass alle heute verkauften Wegwerfartikel wirklich Restbestände sind. Sie befürchtet, dass sich Firmen Nachschub besorgen und die Ware „unter dem Deckmantel des alten Lagerbestandes" verkaufen könnten. Solche Einweg-Plastikartikel würden zudem im Internet weiterhin auf diversen Seiten angeboten – ein Vertriebsweg, der sich staatlicher Kontrolle besonders leicht entzieht.

Die Forderung

Die Umwelthilfe verlangt deshalb, dass der Staat härter gegen Online-Händler vorgeht und sie sanktioniert, wenn sie verbotene Wegwerfprodukte anbieten. Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem vieler Verbote: Eine Regel auf dem Papier wirkt nur, wenn ihre Einhaltung auch kontrolliert wird – gerade im unübersichtlichen Onlinehandel. Solange verbotene Einwegartikel mit wenigen Klicks bestellbar bleiben, verfehlt das Plastikverbot einen Teil seiner Wirkung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt der einfachste Hebel derweil die eigene Wahl im Alltag: Mehrweg statt Wegwerf – und im Zweifel der Griff zur Papier- oder Edelstahlvariante.