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Mittwoch, 8.7., 15:19
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis: BGH bestätigt Bewährung
- Der Bundesgerichtshof hat das Bewährungsurteil gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck bestätigt.
- Der frühere Anwalt und einstige Weggefährte des Cum-Ex-Architekten Hanno Berger bleibt damit auf freiem Fuß.
- Karlsruhe würdigt seine Rolle bei der Aufklärung des milliardenschweren Steuerbetrugs.