Es ist eines der schwersten Urteile gegen einen Mediziner in Deutschland: Das Landgericht Berlin hat einen früheren Palliativarzt wegen Mordes an 15 seiner Patientinnen und Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt, wie der Tagesspiegel berichtet. Das Gericht stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest.
Höchststrafe mit Zusatz
Mit der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren faktisch ausgeschlossen. Darüber hinaus ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an, mit der besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung der Haft in Gewahrsam bleiben können. Gegen den Arzt wurde außerdem ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
15 Tote zwischen 2021 und 2024
Nach den Feststellungen des Gerichts tötete der Arzt zwölf Frauen und drei Männer im Zeitraum zwischen 2021 und 2024, wie die hessenschau berichtet. Er verabreichte ihnen demnach eine tödliche Mischung verschiedener Medikamente. Die Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt und schwer krank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Kurz vor Ende des Prozesses hatte der Angeklagte zwölf der 15 angeklagten Taten eingeräumt. Er gab an, er habe geglaubt, den schwer kranken Menschen ihr Leiden zu nehmen. Ein solches Selbstverständnis ändert rechtlich nichts an der Bewertung als Mord, denn über Leben und Tod seiner Patienten hatte er nicht zu entscheiden.
Weitere Verdachtsfälle im Blick
Mit dem Urteil ist der Fall womöglich noch nicht abgeschlossen. Die Berliner Staatsanwaltschaft untersucht nach den Berichten 76 weitere Verdachtsfälle. Weitere Anklagen gelten als wahrscheinlich, sodass sich das Ausmaß der Taten noch vergrößern könnte.
Ein tiefer Vertrauensbruch
Der Fall erschüttert, weil er das Grundvertrauen trifft, das Menschen in ihre Ärzte setzen, besonders in der Palliativmedizin, die schwer kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleiten soll. Statt Schutz und Linderung brachte der Verurteilte seinen Patienten den Tod.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen; gegen Entscheidungen dieser Art ist in der Regel Revision möglich. Für die Angehörigen der Opfer bringt der Richterspruch gleichwohl eine erste juristische Klarheit nach Jahren der Ungewissheit.



