Bauen in Deutschland ist teuer und langsam, und der Wohnungsmangel drückt. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will deshalb eine alte Idee endlich in ein Gesetz gießen: den „Gebäudetyp E". Er soll helfen, schneller und günstiger zu bauen. Noch in diesem Jahr soll das Vorhaben verabschiedet werden, wie aus ihren Ankündigungen hervorgeht.

Was das „E" bedeutet

Das E steht für „einfach", teils wird es auch als „experimentell" gelesen. Der Grundgedanke ist simpel: Nicht jeder Standard, der heute üblicherweise beim Bauen erfüllt wird, ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Viele Anforderungen beruhen auf technischen Normen und Gewohnheiten, die den Komfort erhöhen, aber die Sicherheit nicht betreffen.

Genau hier setzt der Gebäudetyp E an. Fachleute sollen bewusst von bestimmten Komfortstandards abweichen dürfen, ohne bei jeder Abweichung rechtliche Nachteile zu fürchten. Tragfähigkeit, Brandschutz und Gesundheitsschutz bleiben dagegen unangetastet. Es geht also nicht um billige Häuser zu Lasten der Sicherheit, sondern um den Verzicht auf teures Beiwerk.

Warum das die Kosten senken soll

Der Reiz liegt im Geld. Wenn aufwendige, aber verzichtbare Anforderungen wegfallen, sinken die Baukosten. In der Branche kursieren Schätzungen, wonach sich ein spürbarer Teil der Kosten einsparen ließe, wie der Fachdienst Haufe darstellt. Für Hubertz ist das Gesetz deshalb ein zentrales Werkzeug, um Wohnen wieder bezahlbarer zu machen.

Der Hintergrund ist eine angespannte Lage: In vielen Städten fehlen Wohnungen, die Mieten sind hoch, und der Neubau ist in den vergangenen Jahren eingebrochen. Schneller und billiger zu bauen gilt vielen als Teil der Lösung.

Die offene Flanke: Haftung

So einleuchtend die Idee klingt, sie wirft juristische Fragen auf. Wenn von üblichen Standards abgewichen wird, ist unklar, wer bei späteren Mängeln haftet. Bislang gilt vieles als „anerkannte Regel der Technik", von der man nur auf eigenes Risiko abweicht. Damit der Gebäudetyp E funktioniert, muss das Vertrags- und Haftungsrecht so angepasst werden, dass Planer und Bauunternehmen nicht für jede bewusste Vereinfachung belangt werden können.

Verbraucherschützer mahnen hier zur Vorsicht. Ihre Sorge: Am Ende könnten Käufer und Mieter mit schlechteren Wohnungen und unklarer Haftung dastehen. Auch die Grenze zwischen Komfort und Sicherheit ist im Einzelfall strittig, etwa beim Schallschutz, der für die Gesundheit durchaus eine Rolle spielt.

Wie es weitergeht

Die Richtung ist klar, die Details sind es noch nicht. Hubertz hält an dem Ziel fest, das Gesetz noch 2026 durchzubringen. Bis dahin muss die Regierung festlegen, wie weit die Vereinfachungen reichen und wie die Haftung geregelt wird.

Ob der Gebäudetyp E den erhofften Schub bringt, hängt davon ab, ob er in der Praxis Rechtssicherheit schafft. Gelingt das, könnte er tatsächlich helfen, schneller und günstiger zu bauen. Bleibt die Haftungsfrage ungelöst, droht die gut gemeinte Vereinfachung im Klein-Klein stecken zu bleiben.