Er war mittendrin im größten Steuerskandal der Bundesrepublik, und dennoch bleibt er auf freiem Fuß: Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck muss nicht ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sein Bewährungsurteil bestätigt und die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen, wie das Handelsblatt berichtet.
Vom Mittäter zum Aufklärer
Der 54-jährige Steck war jahrelang die rechte Hand von Hanno Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Berger, rund zwanzig Jahre älter, war Stecks Mentor; gemeinsam wirkten sie an dem System mit, das den Staat um Milliarden brachte. 2016 wechselte Steck die Seiten und stellte sein Wissen den Ermittlern zur Verfügung.
Während Berger inzwischen im Gefängnis sitzt, verurteilt unter anderem vom Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft, kam Steck mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Landgericht Bonn hatte ihn im vergangenen Jahr zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Karlsruhe bestätigt die milde Strafe
Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte das nicht hinnehmen und ging in Revision, um doch noch eine Haftstrafe zu erreichen. Der BGH wies das Rechtsmittel nun ab, wie die Rhein-Zeitung berichtet. Damit ist die Bewährungsstrafe rechtskräftig.
Die Karlsruher Richter würdigten Stecks Rolle als Kronzeuge. Er habe die Rollen zahlreicher Beteiligter aufgedeckt, darunter Banken, Fonds, Investmentgesellschaften, Händler und sogenannte Leerverkäufer, und weitere Beteiligte dazu bewegt, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Eine solche Aufklärungshilfe müsse honoriert werden.
Warum das über den Einzelfall hinausreicht
Die Entscheidung ist auch ein Signal an künftige Verfahren. Ohne aussagebereite Insider sind komplexe Wirtschaftsstrafsachen kaum aufzuklären. Würde Kooperation am Ende doch mit Haft bestraft, hätte kaum noch jemand einen Anreiz, gegen frühere Mitstreiter auszusagen. Zugleich zeigt der Fall die Grenzen des Kronzeugenstatus: Straffrei ist Steck nicht, er trägt eine Verurteilung wegen seiner Beteiligung.
Was hinter Cum-Ex steckt
Die Cum-Ex-Geschäfte zählen zum größten Steuerraub der deutschen Geschichte. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien in großem Stil zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben, sodass sich am Ende mehrere Parteien eine Kapitalertragsteuer erstatten ließen, die nur einmal oder gar nicht gezahlt worden war. Dem Staat entstand dadurch ein Schaden in Milliardenhöhe.
Die juristische Aufarbeitung läuft seit Jahren und ist noch nicht abgeschlossen. Der Fall Steck zeigt, wie sehr die Justiz dabei auf Aussagen von Insidern angewiesen ist, und wie sie den schmalen Grat zwischen Strafe und Belohnung für die Aufklärung austariert.



