E-Scooter gehören längst zum Straßenbild, und mit ihnen die Konflikte: umgefahrene Fußgänger, quer über den Gehweg geworfene Roller, Stürze. Wer dabei zu Schaden kommt, hat es rechtlich oft schwer. Das will die Bundesregierung nun ändern, wie die Tagesschau berichtet.

Das Problem: Wer haftet für den herrenlosen Roller?

Bisher müssen Geschädigte in vielen Fällen dem Fahrer ein Verschulden nachweisen. Genau das ist bei Miet-Scootern häufig unmöglich: Ist der Fahrer längst weg oder gar nicht zu ermitteln, etwa wenn jemand über einen achtlos abgestellten Roller stürzt, bleiben Verletzte auf ihrem Schaden sitzen. Eine Haftpflichtversicherung besteht zwar bereits, sie greift aber nicht zuverlässig, wenn unklar ist, wer den Roller wann wie abgestellt hat.

Was sich ändern soll

Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt hier an: Geschädigte sollen ihre Ansprüche künftig direkt gegenüber dem Anbieter geltend machen können, also der Verleihfirma. Bei Unfällen mit abgestellten Rollern soll zudem verschuldensunabhängig gehaftet werden. Verletzte müssten dann nicht mehr beweisen, dass der Roller unsachgemäß platziert wurde, wie heise online berichtet.

Hubig bringt es auf eine einfache Formel: Wer mit dem Verleih von E-Scootern Geld verdiene, müsse auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit diesen Fahrzeugen entstehen.

Warum jetzt

Der Handlungsdruck ergibt sich aus den Unfallzahlen. Nach Angaben der Bundesregierung stieg die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen von rund 4.000 im Jahr 2021 auf knapp 8.000 im Jahr 2024, also auf fast das Doppelte. Unfälle mit abgestellten Rollern werden statistisch bisher nicht einmal gesondert erfasst, dürften also noch dazukommen.

Wie es weitergeht

Der Bundestag befasste sich mit dem Vorhaben in dieser Woche. Für Nutzerinnen und Nutzer der Roller ändert sich im Alltag zunächst wenig, für Unfallopfer aber könnte es künftig deutlich einfacher werden, an Schadenersatz zu kommen. Die Verleihfirmen wiederum müssten sich auf ein höheres Haftungsrisiko einstellen, was sich am Ende auch auf Preise und Geschäftsmodell auswirken kann.