Die Deutsche Post soll einen Steuervorteil verlieren, den sie seit Langem genießt. Das Bundeswirtschaftsministerium plant nach übereinstimmenden Berichten, den früheren Staatskonzern zu verpflichten, auf Geschäftspost künftig Umsatzsteuer zu zahlen.
Worum es geht
Bislang ist die Post als sogenannter Universaldienstleister von der Umsatzsteuer auf Firmenpost befreit – also auf Briefe, die Unternehmen in großen Mengen aufgeben, etwa Rechnungen oder Werbesendungen. Diese Befreiung ist an die Auflage geknüpft, flächendeckend ein bezahlbares Grundangebot an Postdiensten zu garantieren. Nach den Plänen des Ministeriums soll dieser Vorteil für die Geschäftspost fallen.
Streit ums Geld
Das Ministerium begründet den Vorstoß mit fairem Wettbewerb: Konkurrenten der Post, die nicht als Universaldienstleister gelten, müssen auf ihre Leistungen längst Umsatzsteuer zahlen. Eine steuerliche Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer solle den Vorteil des Marktführers beenden.
Für den Staat geht es zugleich um Einnahmen. Die Bundesregierung rechnet mit rund 115 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Der Branchenverband der privaten Briefdienste hält den tatsächlichen Vorteil der Post sogar für weit größer: Dessen Vertreter Walther Otremba beziffert ihn auf etwa eine halbe Milliarde Euro jährlich. Die Konkurrenten begrüßen den Plan entsprechend als überfällige Angleichung der Bedingungen.
Die Post wehrt sich
Die Deutsche Post kritisiert den Vorstoß. Ihre Umsatzsteuerbefreiung sei europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Pflichten des Universaldienstes gebunden, argumentiert das Unternehmen; es fordert verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen. Damit deutet sich Streit an: Sollte die Post recht behalten, könnte eine nationale Änderung mit EU-Recht kollidieren.
Was das für Kunden bedeuten könnte
Kommt die Reform, dürfte die Post zumindest einen Teil der zusätzlichen Kosten an ihre Geschäftskunden weitergeben. Teurer würde es damit vor allem für Unternehmen, die viel Briefpost verschicken – Behörden, Versicherer, Versandhändler. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung ist bislang nicht bekannt; zunächst muss der Gesetzentwurf das übliche Verfahren durchlaufen. Klar ist aber, dass die Debatte über die Sonderstellung der Post im liberalisierten Briefmarkt damit neu entbrannt ist.



