Seit fast zwanzig Jahren hat in Deutschland jeder das Recht, Akten von Bundesbehörden einzusehen – ohne dafür einen besonderen Grund nennen zu müssen. Genau dieses Recht steht nun offenbar zur Disposition. Nach übereinstimmenden Berichten planen SPD und Union eine tiefgreifende Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Der Widerstand ist breit und deutlich.
Was die Koalition vorhat
Kern der Pläne ist eine neue Hürde: Wer Auskunft von einer Behörde will, soll künftig ein „berechtigtes Interesse" nachweisen müssen – also jedes Mal begründen, warum ihm die Information zusteht. Bisher gilt das Gegenteil: Der Zugang ist voraussetzungslos. Hinzu kommen zwei weitere Änderungen. Der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro pro Anfrage soll fallen; einzelne Auskünfte könnten dann mehrere tausend Euro kosten. Und antragsberechtigt sollen nur noch natürliche Personen sein – Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten dann keine Anfragen mehr stellen.
Scharfe Kritik von vielen Seiten
Die Reaktionen fallen ungewöhnlich heftig aus. Die Transparenzorganisation FragDenStaat spricht durch ihren Geschäftsführer Arne Semsrott vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestiert scharf: Sprecher Hendrik Zörner erklärte, die Regierungskoalition trete die Informationsfreiheit „in die Tonne". Für Journalistinnen und Journalisten ist das IFG ein zentrales Recherchewerkzeug, mit dem sich Missstände und Behördenhandeln überhaupt erst öffentlich machen lassen.
Kritik kommt auch aus dem Amt, das für die Informationsfreiheit auf Bundesebene zuständig ist: Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Pläne als undemokratisch zurückgewiesen und wirbt seit Längerem für den umgekehrten Weg – eine Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz mit aktiver Veröffentlichungspflicht statt einer Rolle rückwärts.
Ein Gesetz mit Geschichte
Das Informationsfreiheitsgesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft und beendete den Grundsatz des Amtsgeheimnisses auf Bundesebene: Seither hat im Prinzip jede Person einen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Unterlagen. In den Jahren danach zogen die meisten Bundesländer mit eigenen Gesetzen nach, einige gingen mit umfassenden Transparenzgesetzen sogar weiter. Kritiker der jetzigen Pläne verweisen darauf, dass ein Rückbau dieses Rechts Deutschland im internationalen Vergleich zurückwerfen würde.
Wie es weitergeht
Noch handelt es sich um Absichten, nicht um ein beschlossenes Gesetz. Zuständig für einen Entwurf ist das Bundesinnenministerium; die konkrete Ausgestaltung steht aus, und im Bundestag müsste am Ende abgestimmt werden. Bis dahin dürfte der Streit anhalten. Die Grundfrage, um die es geht, ist so alt wie die Demokratie selbst: Wie viel Einblick in ihr eigenes Handeln muss die Verwaltung den Bürgern gewähren – und wie leicht darf dieser Einblick sein.



