Soziale Netzwerke gehören für die meisten Jugendlichen längst zum Alltag – mit ihnen wachsen aber auch Sorgen über Suchtmechanismen, Mobbing und ungeeignete Inhalte. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat dazu am 24. Juni ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Ihr zentraler Befund: Ein pauschales Verbot wäre zu kurz gegriffen.
Wer die Kommission ist
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde vom Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) eingesetzt. Ihr gehören rund 18 Fachleute aus Recht, Medizin, Psychologie, Kriminologie und Pädagogik an; den Vorsitz führt der Bildungsforscher Olaf Köller. Bereits im April hatte das Gremium eine umfangreiche Bestandsaufnahme veröffentlicht; die nun an Familienministerin Karin Prien (CDU) übergebenen Empfehlungen bauen darauf auf. Der finale Abschlussbericht ist für September angekündigt.
Was die Kommission empfiehlt
Die Fachleute legen zwei Varianten zur Wahl vor. Die erste sieht eine klare Altersgrenze von 13 Jahren vor, gekoppelt an eine wirksame Altersverifikation. Kinder unter 13 erhielten nur eingeschränkten Zugang zu nachweislich kindgerechten, risikoarmen Angeboten; für Jugendliche von 13 bis 16 und von 16 bis 18 Jahren würden gestufte Schutzmechanismen greifen.
Die zweite Variante verzichtet auf eine einheitliche Altersgrenze und setzt risikobasiert an: Über eine Weiterentwicklung des EU-Digitalrechts würden einzelne Funktionen je nach Gefährdung reguliert. Algorithmische Empfehlungsfeeds, offene Kontaktfunktionen oder Livestreams ließen sich so gesondert mit Altersschranken versehen. In beiden Modellen stehen sichere Voreinstellungen, die Eindämmung von Suchtmechanismen sowie der Ausbau der Medienkompetenz im Mittelpunkt.
Warum kein generelles Verbot
Kommissionsvorsitzender Köller warnte davor, die Debatte auf Altersgrenzen zu verengen: „Es ist zu kurz gedacht, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken." Smartphones seien zentral für Kommunikation, Identitätsentwicklung und den Zugang zu Informationen. Die Kommission betont eine Balance aus Schutz und Teilhabe und verweist zugleich auf die begrenzte Durchsetzbarkeit: Nationale Regeln ließen sich gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland nur eingeschränkt durchsetzen.
Reaktionen und Kontext
Familienministerin Prien forderte, Plattformen gesetzlich – idealerweise auf EU-Ebene – stärker in die Pflicht zu nehmen. Innerhalb der Koalition gibt es jedoch noch keine gemeinsame Linie: Unionspolitiker tendieren zu plattformspezifischen Altersgrenzen, Teile der SPD bringen ein Verbot für unter 14-Jährige samt Altersnachweis ins Spiel. Die Empfehlungen treffen auf eine europaweit laufende Debatte; rechtlicher Rahmen bleibt das EU-Digitaldienstegesetz (DSA). Australien hat Ende 2025 ein Verbot für unter 16-Jährige eingeführt – mit bislang gemischter Bilanz.
Einordnung
Genau die Vollzugsfrage dürfte auch in Deutschland entscheidend werden: Ob aus den Empfehlungen Gesetze werden, hängt nun vom politischen Streit über das richtige Modell ab. Klar ist, dass die Kommission den Druck von den Jugendlichen nehmen und auf die Plattformen verlagern will – weg vom reinen Aussperren, hin zu sicherer gebauten Diensten.



