Es ist eine Frage, die weit über ein einzelnes Regal hinausreicht: Wann verdient ein Gebrauchsgegenstand den Schutz des Urheberrechts – so wie ein Gemälde oder eine Skulptur? Am Bundesgerichtshof geht es darum an diesem Donnerstag ganz konkret um ein bekanntes Möbelstück.
Der Streitfall
Geklagt hat das Schweizer Unternehmen USM, das seit Jahrzehnten sein modulares Möbelsystem „Haller" verkauft – jene Regale und Sideboards aus verchromten Rohren, kugelförmigen Verbindern und farbigen Metallplatten, die in vielen Büros und Wohnzimmern stehen. USM sieht sein Urheberrecht verletzt durch einen Nürnberger Onlinehändler, der nicht nur einzelne Ersatzteile, sondern sämtliche Komponenten zum Nachbau kompletter USM-Haller-Möbel anbietet – inklusive Montageservice.
Kunstwerk oder Technik?
Im Kern prallen zwei Sichtweisen aufeinander. USM argumentiert, das System sei ein Werk der angewandten Kunst und damit urheberrechtlich geschützt. Der Händler hält dagegen, die Gestaltung sei im Wesentlichen technisch-funktional bedingt: Wo die Form allein der Funktion folge, bleibe kein Raum für die freie schöpferische Leistung, die das Urheberrecht voraussetzt.
Genau hier liegt die juristische Nuss. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelten für Gebrauchsgegenstände dieselben Maßstäbe wie für jedes andere Werk: Geschützt ist, was freie und kreative Entscheidungen des Gestalters erkennen lässt. Ob das beim USM-Haller-System der Fall ist, muss der BGH nun bewerten.
Warum das Urteil so wichtig ist
Die Entscheidung (Aktenzeichen I ZR 96/22) hat Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. Für die Designbranche geht es um viel: Bekommt ein ikonisches System vollen Urheberrechtsschutz, können Hersteller viel wirksamer gegen Nachbauten und Repliken vorgehen – und zwar über Jahrzehnte, denn das Urheberrecht wirkt deutlich länger als ein Geschmacksmuster. Fällt der Schutz dagegen weg, hätten Anbieter von Nachbauteilen mehr Spielraum.
Ein alter Konflikt in neuem Gewand
Die Frage, ab wann Design Kunst ist, beschäftigt Gerichte seit Langem – von Lampen über Stühle bis zu ganzen Möbelsystemen. Der Grat ist schmal: Zu strenge Anforderungen benachteiligen Gestalter, zu großzügige würden alltägliche Gegenstände dem freien Wettbewerb entziehen. Mit dem Urteil zu USM Haller dürfte der BGH die Linie für Deutschland ein Stück weit nachschärfen. Für Designliebhaber wie für die Möbelbranche lohnt sich deshalb an diesem Donnerstag der Blick nach Karlsruhe.



