Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Passau verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 26.400 Euro, wie nordbayern berichtet. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

160 Tagessätze

Die Strafe setzt sich aus 160 Tagessätzen zu je 165 Euro zusammen. Neben der Volksverhetzung sah das Gericht weitere Tatbestände als erfüllt an. Stadler wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Damit dürfte der Fall in die nächste Instanz gehen.

Ein Video vom Bahnhof

Anlass des Verfahrens war ein Video, das Stadler im Jahr 2023 an einem Bahnhof in Moosburg aufgenommen und verbreitet hatte, wie die Abendzeitung München berichtet. In der Aufnahme filmte er zwei Menschen und benutzte dabei abwertende, herabsetzende Begriffe.

Nach Auffassung des Gerichts ging es Stadler nicht um die Klärung eines Sachverhalts, sondern darum, die gefilmten Personen öffentlich verächtlich zu machen. Entscheidend für die Bewertung war weniger ein einzelnes Wort als der Gesamteindruck der gezielt verbreiteten Aufnahme.

Immunität war aufgehoben

Möglich wurde das Verfahren, weil der Bayerische Landtag zuvor Stadlers Abgeordneten-Immunität aufgehoben hatte. Erst dann konnte die Justiz gegen ihn vorgehen. Es ist nicht das erste Mal, dass der Politiker mit dem Gesetz in Konflikt gerät; gegen ihn liegen den Berichten zufolge bereits weitere Einträge vor.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Der Fall berührt eine wiederkehrende Frage: wo die Grenze zwischen zugespitzter politischer Äußerung und strafbarer Volksverhetzung verläuft. Gerichte stellen dabei regelmäßig klar, dass die Meinungsfreiheit weit reicht, aber dort endet, wo Menschen gezielt herabgewürdigt und zum Objekt von Hass gemacht werden.

Wie der Fall endgültig ausgeht, wird nun die Berufungsinstanz klären. Bis dahin gilt für Stadler die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Rechtskraft, das Urteil des Amtsgerichts steht jedoch im Raum, mit einer für einen Abgeordneten empfindlichen Geldstrafe.