Der Bundestag hat erneut über eine der schwierigsten gesundheitspolitischen Fragen debattiert: Soll Deutschland von der bisherigen Zustimmungs- zur sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende wechseln? Wie ZDFheute berichtet, ist es nach gescheiterten Anläufen ein neuer fraktionsübergreifender Vorstoß.

Die aktuelle Rechtslage

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat – etwa per Organspendeausweis oder im seit 2024 bestehenden Online-Register – oder wenn Angehörige stellvertretend einwilligen. Das Register zählt allerdings bislang nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Worüber abgestimmt werden soll

Die Widerspruchslösung würde das Prinzip umkehren: Jeder einwilligungsfähige Erwachsene gälte automatisch als möglicher Spender, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Im Parlament stehen sich zwei fraktionsübergreifende Gruppenanträge gegenüber, über die ohne Fraktionszwang abgestimmt werden soll – ein Zeichen für die ethische Tragweite des Themas.

Die Argumente der Befürworter

Die Unterstützer – darunter Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen und weiteren Fraktionen – verweisen auf die Versorgungslücke: Trotz jahrelanger Aufklärung und neuem Register klafft eine große Lücke zwischen grundsätzlicher Spendebereitschaft und tatsächlicher Dokumentation. Umfragen zufolge befürwortet eine deutliche Mehrheit der Deutschen die Organspende, doch nur eine Minderheit hat das auch festgehalten. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit rund 11,8 Spendern je Million Einwohner weit hinter Ländern wie Spanien (rund 50), das eine Widerspruchsregelung kennt (Deutsches Ärzteblatt).

Die Einwände der Gegner

Die Gegnerinnen und Gegner – ebenfalls aus mehreren Fraktionen – halten dagegen: Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Grundgesetz schütze die körperliche Unversehrtheit, und dieser Schutz dürfe nicht durch staatliche Passivität ausgehebelt werden. Auch Kirchen und Ethikfachleute warnen vor einer Schwächung des Selbstbestimmungsrechts. Sie verweisen zudem auf strukturelle Hebel: Mehr Transplantationsbeauftragte und bessere Abläufe in den Kliniken könnten die Spendezahlen erhöhen, ohne die Einwilligungslogik umzukehren.

Die Zahlen

Die Dringlichkeit ist unbestritten: Auf der deutschen Warteliste stehen mehr als 8.000 Menschen, die meisten brauchen eine Spenderniere. 2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod Organe – einer der höchsten Werte seit Jahren, aber bei Weitem nicht genug, um den Bedarf zu decken.

Wie es weitergeht

Die Debatte ist der Auftakt; die Gruppenanträge sollen anschließend in den parlamentarischen Beratungsgang gehen. Eine Entscheidung ohne Fraktionszwang strebt der Bundestag noch in diesem Jahr an. Käme die Reform, soll sie erst nach einer mehrjährigen Aufklärungsphase greifen. Den Ausschlag geben am Ende die Gewissensentscheidungen der einzelnen Abgeordneten.