Bund und Länder haben sich auf eine Reform ihrer Finanzbeziehungen geeinigt, die vor allem den klammen Kommunen helfen soll. Die Einigung gelang bei einer Bund-Länder-Runde mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Für die Länderseite hatte der niedersächsische Ministerpräsident und MPK-Vorsitzende Olaf Lies (SPD) zuvor auf einen „Durchbruch" gehofft – wie t-online berichtete.
Worum es geht: „Wer bestellt, bezahlt"
Im Zentrum steht ein gestärktes Konnexitätsprinzip. Bisher konnte der Bund Leistungsgesetze beschließen, deren Kosten zu großen Teilen bei Ländern und Kommunen hängen blieben. Künftig soll gelten: Wer eine Leistung anordnet, trägt auch den Großteil der dadurch entstehenden Kosten. Damit reagieren Bund und Länder auf eine seit Jahren erhobene Forderung der kommunalen Familie.
Der geplante Mechanismus
Dem Vernehmen nach greift der neue Ausgleich bei neuen oder wesentlich geänderten Leistungsgesetzen des Bundes: Übersteigen die Mehrkosten für Länder und Kommunen gemeinsam eine bestimmte Schwelle (berichtet werden rund 200 Millionen Euro), soll der Bund den überwiegenden Teil – im Gespräch sind etwa 80 Prozent – übernehmen. Steuergesetze sind davon ausgenommen. Besonders relevant ist der Mechanismus für kostenträchtige Sozialbereiche wie die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Warum die Reform nötig ist
Die Lage der Kommunen ist angespannt wie selten. Die kommunalen Spitzenverbände warnen seit Monaten vor einem Kollaps der Haushalte; im zweiten Jahr in Folge zeichnet sich ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ab. Hauptursache sind stetig steigende Sozialausgaben, auf die die Kommunen selbst kaum Einfluss haben. Der neue Mechanismus soll diesen Automatismus durchbrechen.
Offene Fragen
Nicht abschließend gelöst ist die Frage der kommunalen Altschulden, die vor allem strukturschwache Städte etwa in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz belasten. Auch eine Neuverteilung der Umsatzsteueranteile zwischen den Ebenen bleibt Thema künftiger Verhandlungen. Dennoch markiert die Einigung einen spürbaren Kurswechsel im Finanzgefüge des Föderalismus – auch wenn sie die tieferliegenden Probleme vieler Kommunen nicht vollständig löst.



