Der sächsische Landtag hat eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes beschlossen, die der Polizei weitreichende digitale Befugnisse einräumt. Wie heise online berichtet, stimmte das Parlament mit 60 zu 53 Stimmen für das Gesetz; es trat unmittelbar darauf in Kraft. Getragen wurde die Mehrheit von CDU und SPD mit Unterstützung des größeren Teils der BSW-Fraktion; Grüne, Linke und AfD stimmten dagegen. Auslöser des Zeitdrucks war eine Frist des Landesverfassungsgerichts, das zuvor mehrere Vorschriften beanstandet hatte.

Was die Polizei künftig darf

Kern der Reform ist die Ausweitung digitaler Ermittlungsmethoden:

  • Biometrischer Abgleich im Internet: Die Polizei darf Gesichter und Stimmen Gesuchter mit öffentlich zugänglichen Daten im Netz abgleichen. Diese Befugnis wird auch „Klette-Paragraph" genannt – nach der 2024 per Gesichtserkennung aufgespürten früheren RAF-Angehörigen Daniela Klette.
  • KI-gestützte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten, inklusive Verfolgung von Personen über mehrere Kameras hinweg und automatischer Erkennung auffälliger Muster.
  • Automatisierte Datenanalyse in mehreren Stufen; die eingriffsintensiveren Stufen stehen unter Richtervorbehalt.
  • Quellen-Telekommunikationsüberwachung verschlüsselter Messenger – der sogenannte Staatstrojaner – unter richterlicher Kontrolle.

Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte das Gesetz als „präzise austariert" zwischen Sicherheit und Bürgerrechten; es versetze die Polizei in die Lage, wachsende Datenmengen auszuwerten (Medienservice Sachsen).

Scharfe Kritik

Datenschützer und Bürgerrechtler laufen Sturm. Die sächsische Datenschutzbeauftragte sieht beim biometrischen Internetabgleich ein „krasses Missverhältnis" zwischen Eingriffsschwelle und betroffenen Grundrechten. Der Chaos Computer Club warnte vor dem Aufbau einer dauerhaften „Überwachungsinfrastruktur". Im Landtag sprachen die Grünen von „Grundrechts-Harakiri", die Linke warf der Koalition vor, mit dem Zeitdruck eine breite Debatte verhindert zu haben (netzpolitik.org).

Streitpunkt EU-KI-Verordnung

Rechtlich heikel ist das Verhältnis zur EU-KI-Verordnung (AI Act): Sie verbietet die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum grundsätzlich, mit engen Ausnahmen. Kritiker argumentieren, der Internetabgleich sei ohne den Aufbau einer durchsuchbaren Datenbank technisch kaum möglich – und damit kaum mit dem AI Act vereinbar. Das Innenministerium hält dagegen, es handle sich um anlassbezogene Einzelmaßnahmen, nicht um eine flächendeckende Datenbank.

Eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz ist unwahrscheinlich: Dafür wären 30 Landtagsstimmen nötig, die Oppositionsparteien kommen zusammen nicht auf diese Zahl.

Was gestrichen wurde

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nahm die Koalition zwei Punkte zurück: das automatische Filmen von Autofahrern zur Erkennung von Handyverstößen sowie eine exklusive Zusammenarbeit mit dem US-Anbieter Palantir. Kritikerinnen und Kritiker werteten beides als kosmetische Korrekturen an einem Gesetz, das die Befugnisse der Polizei dennoch erheblich ausweite.