Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der die europäische Ukrainepolitik spürbar verändern würde: Wehrfähige ukrainische Männer, die keine offizielle Ausreiseerlaubnis ihres Landes vorweisen können, sollen von den vereinfachten Aufnahmeregeln der sogenannten Massenzustromrichtlinie ausgenommen werden. Wie t-online unter Berufung auf die dpa berichtet, müssten Betroffene künftig reguläre Asylanträge stellen.
Worum es geht
Bisher ermöglicht die Massenzustromrichtlinie Ukrainerinnen und Ukrainern, ohne aufwändiges Asylverfahren rasch Schutz, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in der EU zu erhalten. Die Kommission will diese Regelung um ein weiteres Jahr verlängern – nach den Berichten bis ins Jahr 2028 –, dabei aber wehrpflichtige Männer ausnehmen. Sie sollen stattdessen ein individuelles Asylverfahren durchlaufen, in dem ihnen subsidiärer Schutz zukommen könnte; dessen Hürden sind jedoch höher.
Auf Bitten Kiews
Bemerkenswert ist: Die Initiative geht nach Darstellung der Kommission auf einen Wunsch der ukrainischen Regierung zurück. Kiew verbietet wehrpflichtigen Männern grundsätzlich die Ausreise und kämpft angesichts hoher Verluste an der Front um Nachwuchs. Über erschwerte Schutzregeln in der EU erhofft sich die Ukraine, mehr Männer im Land zu halten oder zur Rückkehr zu bewegen (migrando.de).
Noch kein Beschluss
Der Vorschlag muss von den EU-Mitgliedstaaten noch beschlossen werden; ein Treffen der Innenminister Anfang Juli gilt als möglicher Termin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Unterstützung signalisiert; auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, dass wehrfähige Männer in der Ukraine bleiben.
Folgen für Deutschland
Deutschland ist das Land mit den meisten ukrainischen Geflüchteten in der EU. Neu ankommende wehrfähige Männer ohne Ausreisegenehmigung hätten nach dem Vorschlag keinen automatischen Zugang mehr zu Schutz, Sozialleistungen und Arbeitserlaubnis. Bereits in Deutschland lebende Menschen wären nach derzeitigem Stand nicht unmittelbar betroffen – die Regelung soll für neu Einreisende gelten.
Kritik
Menschenrechtsorganisationen warnen, der Schritt könne faktisch einer Rückkehr in ein Kriegsgebiet Vorschub leisten – auch wenn formal kein Schutz entzogen, sondern nur der vereinfachte Zugang beschränkt würde. Die Abwägung zwischen humanitärem Schutz und den militärischen Interessen der Ukraine dürfte die EU noch länger beschäftigen.



