Die Finanzaufsicht BaFin nimmt den Modehändler Zalando ins Visier: Sie prüft den Konzernabschluss des DAX-Unternehmens wegen des Verdachts möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Wie das Handelsblatt berichtet, liegen der Behörde konkrete Anhaltspunkte vor. Wichtig zur Einordnung: Eine solche Prüfung bedeutet noch keinen festgestellten Verstoß.

Worum es geht

Im Zentrum steht der Verdacht, Zalando könnte im Anhang seines Konzernabschlusses Pflichtangaben zu einem Geschäft mit einem nahestehenden Unternehmen im Zusammenhang mit der Übernahme der Modeplattform About You möglicherweise nicht gemacht haben. Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) schreiben vor, Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen offenzulegen. Fehlen solche Angaben, ist das ein Verstoß gegen die Offenlegungspflichten.

Die Übernahme von About You war ein milliardenschweres Geschäft: Zalando hatte den Hamburger Online-Händler 2025 nach Freigabe durch die Kartellbehörden vollständig übernommen.

Die Bilanzkontrolle der BaFin

Die BaFin führt seit 2022 die Bilanzkontrolle börsennotierter Unternehmen in eigener Regie – zuvor war dafür die externe Prüfstelle FREP zuständig. Im sogenannten Enforcement-Verfahren prüft die Behörde Abschlüsse stichprobenartig oder anlassbezogen bei konkreten Hinweisen. Stellt sie am Ende einen Fehler fest, wird dieser öffentlich bekannt gemacht – das Ergebnis wird unabhängig vom Ausgang mitgeteilt.

Zalando und die Märkte

Zu den konkreten Punkten äußerte sich Zalando zunächst nicht öffentlich. Eine deutliche Kursreaktion blieb nach den Berichten aus. Für das Unternehmen, das nach der Integration von About You in einer wichtigen Phase steckt, kommt die Prüfung dennoch zur Unzeit.

Kein Vorurteil

Festzuhalten bleibt: Die Einleitung einer Bilanzkontrolle ist kein Schuldspruch. Die BaFin macht solche Verfahren regelmäßig öffentlich – auch dann, wenn am Ende kein Fehler festgestellt wird. Bis dahin gilt: Es handelt sich um eine Prüfung, nicht um einen bewiesenen Verstoß.