Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hat ein Spionageprozess begonnen, der die mutmaßliche Ausspähung jüdischer Personen und Einrichtungen in Deutschland im Auftrag des Iran zum Gegenstand hat. Wie das Handelsblatt berichtet, wirft der Generalbundesanwalt dem Angeklagten geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht vor. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe
Nach Darstellung der Anklage soll der Beschuldigte Anfang 2025 den Auftrag erhalten haben, Informationen über jüdische Persönlichkeiten und Unterstützer Israels in Deutschland zu sammeln – mit Blick auf mögliche spätere Anschläge. Zu den mutmaßlich ausgespähten Zielen zählen laut Jüdischer Allgemeiner der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sowie jüdische Einrichtungen in Berlin. Ein weiterer Beschuldigter soll Unterstützung zugesagt haben.
Der mutmaßliche Auftraggeber
Den Auftrag soll der Angeklagte den Ermittlungen zufolge von der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden erhalten haben, die für verdeckte Operationen außerhalb des Irans zuständig ist. Europäische Sicherheitsbehörden beobachten seit Jahren mit Sorge mutmaßliche iranische Aktivitäten auf dem Kontinent, die sich häufig gegen jüdische und israelische Ziele sowie gegen Oppositionelle richten.
Festnahme und Verfahren
Der Hauptbeschuldigte wurde nach Angaben aus den Berichten 2025 in Dänemark festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Dass der Generalbundesanwalt – zuständig für Staatsschutzsachen von besonderer Bedeutung – die Anklage erhoben hat, unterstreicht die Schwere des Vorwurfs. Für den Prozess sind zahlreiche Verhandlungstage angesetzt; der Ausgang ist offen.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, in denen deutsche Behörden mutmaßlicher iranischer Spionage nachgehen. Für die jüdischen Gemeinden in Deutschland ist die mutmaßliche Bedrohung ein weiterer Beleg für eine angespannte Sicherheitslage – unabhängig davon, wie das Gericht den konkreten Fall am Ende bewertet.



