In Deutschland gibt es einen neuen Vorstoß, das System der Organspende grundlegend umzubauen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur sogenannten Widerspruchslösung eingebracht.

Was die Widerspruchslösung bedeutet

Der Kern des Vorschlags: Jeder Erwachsene würde grundsätzlich als möglicher Organspender gelten – es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Damit würde das seit Jahren geltende Prinzip der aktiven Zustimmung (Entscheidungslösung) abgelöst. Getragen wird der Entwurf von Abgeordneten aus fünf Fraktionen: Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU), Sabine Dittmar (SPD), Armin Grau (Grüne) und Julia-Christina Stange (Linke).

Vorgesehen ist eine Orientierungsdebatte und eine erste Lesung noch vor der Sommerpause; eine Abstimmung ohne Fraktionszwang könnte zum Jahresende erfolgen. In Kraft treten würde die Regelung frühestens 2030 – nach einer mehrjährigen Übergangsfrist mit umfangreicher Aufklärung.

Die Zahlen hinter der Debatte

Die Befürworter verweisen auf eine seit Jahren angespannte Lage: In Deutschland warten über 8.000 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan. Zugleich kommt Deutschland nur auf rund elf Organspender pro einer Million Einwohner – während Spanien, das die Widerspruchslösung praktiziert, etwa 50 erreicht.

Auffällig ist die Lücke zwischen Haltung und Handeln: Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland stehen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, doch bei über der Hälfte fehlt eine dokumentierte Entscheidung. Genau hier soll die Reform ansetzen.

Die Gegenargumente

Kritikerinnen und Kritiker sehen in einer automatischen Spenderschaft einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Medizinethikerin Claudia Wiesemann etwa argumentiert, ein solcher staatlicher Eingriff lasse sich nur als „Ultima Ratio" rechtfertigen; sie verweist zudem auf große regionale Unterschiede bei den Spendezahlen innerhalb Deutschlands, die auf strukturelle Probleme im Gesundheitssystem hindeuteten.

Der Streit ist nicht neu: Ein erster Anlauf für die Widerspruchslösung war bereits 2020 im Bundestag gescheitert. Ob die Abgeordneten diesmal eine Mehrheit finden, ist offen – die Abstimmung soll, wie schon damals, ohne Fraktionsvorgaben erfolgen und jeder und jedem die Gewissensentscheidung überlassen.