Worum es geht

Es ist eine der grundsätzlichsten wohnungspolitischen Debatten der Bundesrepublik: Sollen große private Wohnungskonzerne in Berlin in Gemeinbesitz überführt werden? Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht genau das – die Vergesellschaftung von Grund und Boden oder Produktionsmitteln gegen Entschädigung. Auf dieses in der Geschichte der Bundesrepublik nie angewandte Verfassungsinstrument setzt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen", die seit Jahren für die Übernahme großer Wohnungsbestände durch die öffentliche Hand kämpft.

Beim Volksentscheid am 26. September 2021 stimmten nach Angaben des Berliner Senats rund 59 Prozent der Abstimmenden – mehr als eine Million Menschen – für die Vergesellschaftung. Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohneinheiten in der Stadt, was nach Schätzungen der Initiative rund 220.000 Wohnungen entspricht. Der Volksentscheid war rechtlich nicht bindend, verpflichtete den Senat aber politisch zur Reaktion. Eine eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Schluss, eine Vergesellschaftung sei rechtlich machbar und grundsätzlich finanzierbar.

Das Rahmengesetz – und seine Gegner

Der nach der Wahl gebildete schwarz-rote Senat unter CDU-Führung fand eine andere Antwort. Am 12. März 2026 verabschiedeten CDU und SPD im Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es regelt die Bedingungen, unter denen eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG theoretisch möglich wäre – enthält aber keine konkrete Enteignungsmaßnahme. Echte Vergesellschaftungen lehnen CDU und SPD ab; Enteignungen lösten kein einziges Problem auf dem Wohnungsmarkt, so das Argument. Wirtschaftsverbände wie die IHK Berlin warnen, die anhaltende Debatte sende ein „fatales Signal" an den Standort und gefährde die Planungssicherheit.

Die Argumente beider Seiten

Befürworter verweisen auf die Berliner Mietenkrise: steigende Mieten, spekulative Preisentwicklung bei börsennotierten Konzernen, ein angespannter Markt, der vor allem einkommensschwache Haushalte trifft. Eine öffentliche Trägerschaft großer Bestände führe langfristig zu stabileren Mieten.

Gegner bezweifeln Wirksamkeit und Finanzierbarkeit. Nicht Umverteilung, sondern Neubau schaffe bezahlbaren Wohnraum. Zentral ist der Kostenstreit: Die Initiative selbst veranschlagt die Entschädigung – auf Basis eines reduzierten Modells – auf einen einstelligen bis niedrig zweistelligen Milliardenbetrag, Kritiker halten weit höhere, zweistellige Milliardensummen für realistisch, die das Land kaum stemmen könnte. Die Berechnung der Entschädigung ist juristisch umstritten, zumal die Reichweite von Artikel 15 GG nie gerichtlich geklärt wurde.

Der Wahlkampf

Das Rahmengesetz ist ein Kompromiss, der beide Lager unzufrieden lässt: Die Initiative wertet es als Blockade, die Koalition als Pflichterfüllung ohne Folgen. Die Initiative hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und strebt einen zweiten, diesmal rechtlich bindenden Volksentscheid an. Zur Abgeordnetenhauswahl im September 2026 zählt das Thema zu den schärfsten Trennlinien: Linke und Grüne unterstützen die Pläne, CDU, SPD, AfD und FDP lehnen sie ab.

Einordnung

Die Berliner Debatte ist in Europa beispiellos – kein anderes demokratisches Land hat zuletzt ernsthaft die Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne auf Verfassungsgrundlage erwogen. Die rechtliche Machbarkeit haben Gutachter bejaht; zwischen rechtlicher Möglichkeit und politischer Mehrheit aber klafft weiter eine Lücke. Ob ein zweiter Volksentscheid zur Umsetzung führt, dürfte wesentlich vom Ausgang der Wahl im September abhängen.