Zum Monatswechsel treten in Deutschland traditionell viele neue Regeln in Kraft – und der Juli 2026 macht da keine Ausnahme. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, von der Rente bis zum Online-Einkauf (Handelsblatt, Tagesspiegel).
Renten steigen um 4,24 Prozent
Die wichtigste Nachricht für Millionen Haushalte: Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Betroffen sind mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Wer bislang 1.000 Euro Rente im Monat bezieht, erhält damit rund 42 Euro mehr – über das Jahr gerechnet gut 500 Euro. Die Anpassung folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres.
Fliegen wird etwas günstiger
Die Luftverkehrsteuer, die auf jedes Flugticket erhoben wird, sinkt zum 1. Juli wieder. Für Kurzstreckenflüge fällt sie von 15,53 auf 13,03 Euro, auf der Mittelstrecke von 39,34 auf 33,01 Euro und auf der Langstrecke von 70,83 auf 59,43 Euro. Ob die Ersparnis bei den Passagieren ankommt, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die niedrigeren Sätze in ihren Ticketpreisen weitergeben.
Steuererklärung per App
Für rund 11,5 Millionen Menschen wird die Steuererklärung einfacher: Über die neue App „MeinElster+" lässt sich die Erklärung für das Jahr 2025 in den ersten Anwendergruppen mit wenigen Klicks abgeben. Die reguläre Abgabefrist für 2025 läuft bis zum 31. Juli 2026.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Das Bürgergeld wird zum 1. Juli umbenannt: Es heißt künftig „Grundsicherungsgeld". An der Höhe der Leistung ändert sich durch die Umbenennung nichts.
Online-Pakete aus Nicht-EU-Ländern werden teurer
Wer Pakete aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern bestellt, zahlt künftig mehr: Der Zoll erhebt eine pauschale Gebühr von 3 Euro pro Warenkategorie auf Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Plattformen wie Temu oder Shein dürften einen Teil dieser Kosten an die Kundschaft weitergeben.
Höherer Pflege-Mindestlohn
Pflegehilfskräfte erhalten ab dem 1. Juli einen höheren Mindestlohn: Er steigt von 16,10 auf 16,52 Euro pro Stunde. Der Schritt ist Teil einer stufenweisen Anhebung der Branchenmindestlöhne in der Pflege.
Handel mit Flensburger Punkten wird strafbar
Bisher war es eine Grauzone, Punkte aus dem Fahreignungsregister gegen Bezahlung auf andere zu übertragen. Ab Juli ist dieser Punktehandel verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Kurz notiert
Der Kölner Dom verlangt ab dem 1. Juli erstmals zwölf Euro Eintritt von Besucherinnen und Besuchern. Und in der Natur gilt: Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober ist in bestimmten Regionen eine Bejagung von Wölfen vorgesehen.



