Wann eine Apotheke öffnet, soll künftig flexibler geregelt werden. Eine geplante Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Apotheken mehr Freiraum bei ihren Dienstbereitschaftszeiten erhalten. Nach Angaben des Tagesspiegels soll die Regelung am 10. Juli im Bundesrat behandelt werden – beschlossen ist sie also noch nicht.

Was sich ändern soll

Konkret sollen Apotheken ihre Pflicht zur Dienstbereitschaft lockern können: An Werktagen von Montag bis Freitag wäre eine Reduzierung auf bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten möglich, samstags eine Öffnung von bis zu drei Stunden – bisher galt hier verbindlich der Zeitraum von 8 bis 14 Uhr. Bei voller Ausnutzung des neuen Rahmens könnten Apotheken ihre wöchentlichen Öffnungszeiten um rund 25,5 Stunden verringern. Die konkreten Zeiten sollen behördlich geregelt werden.

Warum die Lockerung kommen soll

Hintergrund ist die angespannte Lage der Branche. Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinkt seit Jahren; nach Angaben der Apothekerverbände gibt es nur noch rund 16.600 Standorte – so wenige wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Vor allem im ländlichen Raum schließen Apotheken mangels Rentabilität und Personal. Mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten soll den verbliebenen Betrieben helfen, Kosten zu senken und wirtschaftlich zu überleben. Verantwortlich für den Vorstoß ist das Ressort von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Kritik von Patientenschützern

Nicht alle begrüßen die Pläne. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte laut den Berichten vor einer Verschlechterung des Angebots – „vor allem in ländlichen Regionen". Wenn Apotheken ihre Öffnungszeiten spürbar reduzierten, könnten gerade ältere oder weniger mobile Menschen Schwierigkeiten bekommen, rechtzeitig an ihre Medikamente zu kommen. In Gegenden, in denen nur noch eine einzige Apotheke verblieben ist, kann selbst eine moderate Kürzung der Verfügbarkeit Folgen haben.

Ob die Verordnung den Bundesrat unverändert passiert, ist offen. Klar ist: Die Debatte um die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung ist mit dem Schritt nicht beendet, sondern geht in die nächste Runde.