Die Debatte um die Zukunft der Rente hat ein neues Streitthema: die Minijobs. In ihrem Abschlussbericht empfiehlt die Rentenkommission, die beitragsrechtliche Sonderstellung der Minijobs zu beenden – und löst damit heftigen Widerspruch aus.

Worum es geht

Bislang sind Minijobs zwar grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch viele Beschäftigte lassen sich davon befreien. Nach Zahlen, auf die sich die Kommission beruft, zahlen nur rund 20,9 Prozent der gewerblichen und etwa 11,3 Prozent der Minijobber in Privathaushalten tatsächlich in die Rentenkasse ein. Die Folge: Wer jahrelang im Minijob arbeitet, erwirbt kaum Rentenansprüche – ein Treiber von Altersarmut.

Die Kommission will deshalb die Befreiungsmöglichkeit streichen, sodass künftig jeder verdiente Euro Rentenansprüche begründet. Ausnahmen soll es im Wesentlichen nur noch für Schülerinnen, Schüler und Studierende geben.

Arbeitgeber und Gastgewerbe in Aufruhr

Aus der Wirtschaft kommt scharfer Protest. Arbeitgebervertreter warnen, Minijobs verdrängten keine regulären Stellen, sondern aktivierten zusätzliches Arbeitspotenzial – eine Abschaffung der Sonderstellung treffe vor allem flexible Beschäftigung. Besonders laut ist der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga: Das Gastgewerbe beschäftigt viele Minijobber und fürchtet um Hunderttausende dieser Stellen.

Konkret würde die Sozialversicherungspflicht für die Beschäftigten spürbar: Vom Minijob-Verdienst ginge künftig ein Eigenanteil für die Rentenversicherung ab, der bisher entfällt.

Gewerkschaften: Zustimmung mit Vorbehalten

Die Gewerkschaften begrüßen das Ziel, mehr Menschen abzusichern und das Rentenniveau zu stabilisieren – und stehen der Einbeziehung der Minijobs grundsätzlich offen gegenüber. Zugleich kritisieren sie andere Teile des Kommissionsberichts, etwa bei Frührente und Rentenalter. Einig ist man sich vor allem darin, dass die Positionen bei Finanzierung, Minijobs und Rentenalter noch weit auseinanderliegen.

Noch ist nichts entschieden

Wichtig zur Einordnung: Der Bericht der Rentenkommission ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Ob, wann und in welcher Form die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, ist offen – ebenso, welche Übergangsregeln gelten würden. Klar ist nur: Die Auseinandersetzung um die Minijobs hat gerade erst begonnen.