Ein lange laufender juristischer Streit ist entschieden: Die verurteilte deutsche Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich darf von Tschechien an Deutschland ausgeliefert werden. Damit rückt der Antritt einer Haftstrafe näher, der sich Liebich durch Flucht entzogen hatte.
Gericht weist Beschwerde ab
Ein Prager Gericht bestätigte die Zulässigkeit der Auslieferung und wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, wie das Handelsblatt berichtet. Zuvor hatte bereits ein tschechisches Gericht der ersten Instanz der Übergabe zugestimmt. Mit der Bestätigung ist das Verfahren in Tschechien im Kern abgeschlossen.
Liebich hatte gegen die Auslieferung Einwände vorgebracht, unter anderem Bedenken hinsichtlich des Vollzugs in Deutschland. Das Gericht ließ diese nicht gelten.
Verurteilt wegen Volksverhetzung
Hintergrund ist eine Verurteilung durch das Landgericht Halle aus dem Jahr 2023. Liebich, langjährige Figur der rechtsextremen Szene in Halle, war wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Statt die Strafe anzutreten, tauchte Liebich unter. Im Frühjahr dieses Jahres wurde die 55-Jährige schließlich in Tschechien aufgegriffen und in Auslieferungshaft genommen.
Debatte um Namens- und Geschlechtsänderung
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt ein weiterer Umstand: Liebich, früher unter dem Vornamen Sven bekannt, hatte den Vornamen und den Geschlechtseintrag geändert. Möglich wurde dies über das Selbstbestimmungsgesetz, das solche Änderungen per Erklärung erlaubt. Kritiker warfen Liebich vor, die Regelung für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Belege für eine ernsthafte persönliche Motivation blieben aus Sicht vieler Beobachter aus.
Wie es weitergeht
Nach der Entscheidung soll die Übergabe an die deutschen Behörden nun zeitnah erfolgen. Anschließend muss Liebich die in Halle verhängte Haftstrafe antreten. Theoretisch bleibt noch der Gang vor das tschechische Verfassungsgericht, ein solcher Schritt gilt jedoch als wenig aussichtsreich.
Der Fall zeigt, dass sich einer rechtskräftigen Strafe auch durch Flucht ins Ausland auf Dauer schwer entkommen lässt, und dass die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der EU in solchen Fällen greift.



